Mit Identifizieren unbekannte Anrufer ermitteln – Wann darf man diese Funktion verwenden?

Autor: Bastian Ebert

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Unbekannte Anrufer ermitteln – Wann darf man die Identifizieren Funktion verwenden? – Kennt man die Handynummer einer Person, dann kann man diese quasi immer erreichen. Das ist eine gute Sache und eigentlich auch der Sinn eines Mobiltelefons. Doch manchmal haben auch Menschen die Handynummer, die sie eigentlich nicht kennen sollten. Unbekannte Anrufe, anonyme Erpressungen und Stalking per Telefon. Wahrscheinlich sind diese Vorfälle nicht gerade alltäglich, aber sie kommen vor. Natürlich hat man hier die Möglichkeit herauszufinden, wer der unbekannte Anrufer ist, der einen terrorisiert. Dies macht das Leistungsmerkmal Identifizieren möglich. Wann der Einsatz dieses Leistungsmerkmals möglich ist, wird in diesem Artikel erklärt.

Das versteckt sich hinter Identifizieren

Vorgänger des Identifizierens war die Fangschaltung, welche mittlerweile als Technik jedoch veraltet ist. So wird heute das Identifizieren eingesetzt, wenn man einen unbekannten Anrufer ermitteln möchte. Fangschaltung wird jedoch umgangssprachlich noch immer verwendet. Der englische Begriff für das Leistungsmerkmal Identifizieren lautet „Malicious Call Identification“ (MCID) und die Funktion basiert auf der Rufnummernübertragung. Diese Technik ist dafür zuständig, dass die Rufnummer des Anrufers mit übermittelt wird. Geht ein anonymer Anruf ein, dann weißt das darauf hin, dass der Anrufer seine Nummer unterdrückt. Die Nummer wird also nicht bis zu Ende übermittelt. Dennoch ist der Anrufer nicht komplett anonym. Seine Nummer wird immer noch bis zur Verbindungsstelle übertragen. Nur ab dort wird sie die letzte Strecke bis zum Zielteilnehmer unterdrückt. Bei der Telekom schreibt man beispielsweise zur Nutzung:

Obwohl die Telefonnetze (Festnetz und Mobilfunknetz aller Anbieter) in Deutschland MCID technisch ermöglichen müssen, ist diese Technik vor dem Hintergrund des Datenschutzes nicht freigeschaltet. Um den Dienst anwenden zu können, ist ein Antrag bei dem eigenen Telefondienstanbieter zu stellen. Mit diesem Antrag müssen die Gründe genannt werden, die das Identifizieren notwendig machen. In der Regel müssen diese strafrechtlich relevant sein. Das Leistungsmerkmal ist kostenpflichtig und von einem geeigneten Endgerät abhängig.

In gewissen Fällen kann man diese aktivierte Rufnummernunterdrückung (CLIR) auch umgehen. Dabei wird der Anruf also doch noch zu seinem Ursprung zurückverfolgt und man kann so die Identität des Anrufers erfahren. Das kann man jedoch nicht selber tun, da dies von strengen gesetzlichen Vorgaben verhindert wird. Diese findet man im Telekommunikationsgesetz. Möchte man also seinen anonymen Anrufer identifizieren, dann geht dies nur mit Antrag bei dem eigenen Mobilfunkanbieter. Damit dieser Antrag bewilligt wird, muss auch ein strafrechtliches Verbrechen vorliegen. Sonst kann der Mobilfunkanbieter aufgrund des Datenschutzes nicht Identifizieren einsetzen, um den Anrufer zu ermitteln. In den meisten Fällen fallen auch Kosten für das Leistungsmerkmal an. Man muss also beim Mobilfunkanbieter bezahlen, damit er den Anrufer ermittelt. Ist der Antrag bewilligt worden, dann werden die Daten eines Anrufers beim Mobilfunkanbieter gespeichert.

Bei allen Anbietern möglich

Welche Daten erfasst werden und wie das Identifizieren umgesetzt wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei manchen wird lediglich die Rufnummer ermittelt. Bei anderen aber möglicherweise auch das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs so wie eventuell auch die Dauer. Bei einigen Anbietern muss man das Identifizieren auch für jeden Anruf selber dann noch aktivieren, obwohl das identifizieren zu gelassen wurde. Auch dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man über eine Tastenkombination vor oder nach einem Telefonat das Identifizieren aktivieren. Hier legt der Mobilfunkanbieter dann die entsprechenden Zeiträume fest. So kann es zum Beispiel sein, dass man bis zu 30 Sekunden nach dem Anruf noch identifizieren nutzen kann. Andere Anbieter protokollieren dann alle Anrufe oder sogar Anrufversuche. Hier muss man sich also einfach bei seinem Mobilfunkanbieter erkunden, welche Möglichkeiten es jeweils gibt.

Man kann also sagen, dass jeder Mobilfunkkunde die Möglichkeit hat, bei seinem Anbieter Identifizieren zu nutzen. Dies geht auch, wenn der Anrufer eine Rufnummernunterdrückung aktiviert hat. Es muss jedoch ein relevanter Grund für das Identifizieren vorliegen, damit der Antrag beim Mobilfunkanbieter bewilligt wird. Ist dies dann der Fall, hat man jedoch Daten in der Hand, die auch vor Gericht als Beweise anerkannt werden. Die Relevanz der Daten hängt dabei natürlich vom Einzelfall ab. Das meint zum Beispiel die Häufigkeit der Anrufe und den Grund. Ob es sich nur um Werbeanrufe oder sogar Erpressung handelt, macht natürlich einen großen Unterschied.

Leistungsmerkmale im Überblick


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