Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden?

Autor: Bastian Ebert

veröffentlicht:

aktualisiert:

Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden? – Es kann immer mal passieren, dass das Konto nicht genügend gedeckt war und der Betrag für die Handyrechnung nicht abgebucht werden konnte. Dafür reicht schon eine ungeplante Rechnung, weil ein Haushaltsgerät oder anderes seinen Geist aufgegeben hat. Viele machen sich dann sofort sorgen, ob die unbezahlte Handyrechnung weitreichende Folgen haben kann und das Handy eventuell gesperrt wird. Eine Sperrung des Handys wäre für viele dramatisch, da sie dann nicht mehr erreichbar wären. Wer hat schließlich noch ein Festnetztelefon, auf dem er zu Hause angerufen werden kann? Die Regelungen gelten dabei für alle Anbieter. Es macht also keinen Unterschied, ob man einen Flat im D1 Netz hat, einen Vodafone Handyvertrag oder eine Simkarte von O2 – auch Prepaid oder Allnet Flat spielen keine Rolle.

Frist und Höhe des Zahlungsrückstandes

Diese Sorgen sind jedoch meist nicht nötig, denn wenn nur kleinere Gebühren nicht gezahlt wurden, dann hat der Mobilfunkanbieter nicht das Recht ein Handy zu sperren. Der Bundesgerichtshof hat außerdem im Februar 2011 entschieden (Az. III ZR 35/10), dass eine Vorankündigung seitens des Anbieters nötig ist, wenn das Handy gesperrt werden soll. Diese Vorankündigung muss zwei Wochen vor der Sperrung beim Kunden eingehen. Der BGH begründet das Urteil damit, dass das Handy kein Zusatz zum Festnetz mehr sei und eine Sperrung wegen eines kleinen Zahlungsrückstandes als unangemessen Reaktion angesehen werden kann. Der Gerichtsentscheid widerlegt damit Sperrklauseln, die in vielen AGBs verankert waren. Seit Februar 2011 haben diese keine Gültigkeit mehr. Der BGH begründet dies mit der Vielzahl und Unübersichtlichkeit der Mobilfunktarife. Viele Kunden hätten einen schlechten Überblick über die Kosten ihres Vertrags:

„[Wird die Sperre bei Überschreiten des Kreditlimits sofort und ohne Ankündigung vollzogen], ist es möglich, dass der Vertragspartner ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht wird. Angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife […] ist dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich.“

Es gab in Mobilfunkverträgen bereits einige Klauseln, die eine ähnliche Höhe wie die folgende festgelegt haben „Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 Euro in Verzug, kann [der Anbieter] den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren.“ Der BGH verwirft diese Klausel, da dadurch der Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligt wird. Viel mehr wird festgelegt, dass die Regelung fürs Festnetz auch für Mobilfunkanbieter gilt. Das heißt, dass die Höhe des Zahlungsrückstands mindestens 75 Euro betragen muss, damit eine Sperrung rechtens ist. Grundlage für diese Entscheidung war §45k Abs. 2 Satz 1 TKG, welcher diese Höhe auch für die Festnetzanbieter vorgeschrieben hat. Dieser Paragraf lässt sich auf Mobilfunkverträge übertragen, hat der BGH festgelegt.

Mittlerweile sind die Bedingungen für die Sperrung von Handytarifen noch klarer definiert und um Telekommunikationsgesetz geregelt. In §61 Absatz 4 TKG heißt es dazu:

Wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Verbraucher bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Der Anbieter muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Verbrauchers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Verbraucher form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.

Damit gibt es eine Klarheit zu den Bedingungen, unter denen eine Sperrung durchgeführt werden darf:

  • 100 Euro Zahlungsverzug oder mehr
  • schriftliche Ankündigung der Sperre
  • mindestens 14 Tage im Voraus um den Kunden die Möglichkeit zur Reaktion zu geben

Eine Sperrung ist also grundsätzlich möglich. Die Kunden sind durch dieses Urteil zwar vor einer zu frühen und unangekündigten Sperrung gesichert, aber es ist kein Freibrief. Man sollte also ein Ausbleiben der Zahlung nicht zur Regel machen und die Grenze von 100 Euro immer im Blick behalten, sollte es sich doch mal nicht vermeiden lassen. Dazu sollte man in solchen Fällen auf jeden Fall auch die eigene Post im Auge behalten um im Falle einer Sperr-Ankündigung rechtzeitig reagieren zu können.

Kosten wurden durch Dritte verursacht

Der BGH hat auch entschieden, wie die Modalitäten aussehen, wenn das Handy verloren wurde und die Telefonkosten durch unbefugte Dritte entstanden sind, die das Handy gefunden haben. In den AGBs der meisten Mobilfunkanbieter steht dazu unter „Nutzung durch Dritte“, dass der Kunde die Kosten tragen muss, wenn er eine unbefugte Nutzung durch Dritte nicht verhindern konnte. Wer sein Handy mit SIM-Karte verliert sollte dies also schnell seinem Anbieter melden, denn nur die Kosten, die bis zum Eingang der Meldung entstanden sind, müssen vom Kunden bezahlt werden. Die Richter des BGH hatten an dieser Klausel nichts zu beanstanden und diese so nicht widerrufen. Wer den Verlust also selbst verschuldet hat, muss für die Gebühren aufkommen. Diese eigene Schuld am Verlust der SIM-Karte muss der Mobilfunkanbieter jedoch nachweisen können.

VIDEO Drittanbieter Sperre gegen hohe Kosten

Ausnahme im Prepaid Bereich: Sperrung und Kündigung bei Inaktivität

Bei Prepaid Karten werden die Tarife oft auch dann gesperrt, wenn sie zu lange nicht genutzt werden. Die Anbieter haben dies in den AGB so festgehalten und die Dauer, bis es zu einer Sperre und Kündigung der Handykarte kommt, ist unterschiedlich. Es gibt aber in der Regel keine Prepaid Sim Karte, die unbefristet läuft.

Die Gültigkeit einer Prepaid-SIM-Karte hängt von zwei Faktoren ab:

  • Guthaben: Das Guthaben auf einer Prepaid-SIM-Karte ist in der Regel unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass das Guthaben nicht verfällt, auch wenn es nicht genutzt wird.
  • Inaktivität: Prepaid-SIM-Karten werden nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität gesperrt. Die Sperre erfolgt, wenn die SIM-Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht genutzt wird.

Die Inaktivitätsfristen variieren je nach Anbieter. In Deutschland beträgt die Inaktivitätsfrist in der Regel 12 Monate. Das bedeutet, dass eine Prepaid-SIM-Karte nach 12 Monaten der Inaktivität gesperrt wird.

Wenn eine Prepaid-SIM-Karte gesperrt ist, kann sie nicht mehr genutzt werden. Um die SIM-Karte wieder zu aktivieren, muss das Guthaben aufgeladen oder die Sperre durch den Anbieter aufgehoben werden.

In Deutschland gibt es auch Prepaid-SIM-Karten mit einer begrenzten Gültigkeit. Diese Karten sind in der Regel für bestimmte Zwecke, wie z. B. Reisen, gedacht. Die Gültigkeit dieser Karten beträgt in der Regel 30 Tage oder 90 Tage.

Hier sind einige Beispiele für die Gültigkeit von Prepaid-SIM-Karten in Deutschland:

  • Callya (Vodafone): Guthaben unbegrenzt gültig, Inaktivitätsfrist 12 Monate
  • Otelo: Guthaben unbegrenzt gültig, Inaktivitätsfrist 12 Monate
  • WinSIM: Guthaben unbegrenzt gültig, Inaktivitätsfrist 12 Monate
  • 1&1: Guthaben unbegrenzt gültig, Inaktivitätsfrist 12 Monate
  • ALDI TALK: Guthaben unbegrenzt gültig, Inaktivitätsfrist 12 Monate

Um die Gültigkeit einer Prepaid-SIM-Karte zu überprüfen, kann man sich an den Kundenservice des Anbieters wenden.

Weitere Artikel zur Sperrung und Handyrechnung


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

1 Gedanke zu „Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden?“

  1. Ich habe ein Prepaid Vertrag bei der Telekom bei diesem muss ich nur 1 mal im Jshr zahlen und kann dann anschließend den Tarif das ganze Jahr nutzen ohne während dieser Zeit Gedanken um die Zahlung zu machen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar