Freenet (früher mobilcom-debitel) – Den Handyvertrag richtig kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Freenet (früher mobilcom-debitel) – Den Handyvertrag richtig kündigen – Der Mobilfunkmarkt überschlägt sich mit günstigen Tarifen und es lohnt sich finanziell zu wechseln. Natürlich gibt es auch andere Gründe seinen Handyvertrag kündigen zu wollen. Die Kündigung des Mobilfunkvertrags gestaltet sich jedoch bei jeden Anbieter anders, deshalb ist es gut zu wissen, wie eine Kündigung zum Erfolg wird. Im Allgemeinen müssen für eine erfolgreiche Kündigung Richtlinien und Formalien eingehalten werden. Wie das beim Anbieter mobilcom-debitel abläuft, kurz im Artikel erklärt.

Kündigungsfristen bei Freenet

Spielt man mit dem Gedanken seinen Handyvertrag bei mobilcom-debitel kündigen zu wollen, dann sollte man sich als Kunde zuerst unbedingt über die Kündigungsfrist seines Mobilfunkvertrages informieren. Denn wird dieser Termin verpasst, dann ist man zum Beispiel um ein weiteres Jahr an mobilcom-debitel gebunden.

Die Kündigungsfristen in den Tarifen bei mobilcom-debitel können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, da der Anbieter Tarife für unterschiedliche Netze anbietet. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit aber 24 Monate. Hier die allgemeinen Regelungen zu unterschiedlichen Laufzeiten bei mobilcom-debitel:

Vertrag 24 Monate

  • Wenn ein Vertrag über 24 Monate abgeschlossen wurde gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (24 Monate) gekündigt worden sein, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat

Vertrag 12 Monate

  • Bei Verträgen bis zu 12 Monaten ist die Kündigungsfrist kürzer. Hier muss bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Auch die Verlängerungszeit ist deutlich kürzer. Sollte man das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt haben, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat

Vertrag 1 Monat

  • Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sollte nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, dann verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.

Ein passendes Kündigungsschreiben als Vorlage gibt es beispielsweise hier*.

Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung

Unter gewissen Umständen hat man auch die Möglichkeit diese Fristen zu umgehen. Dazu muss allerdings ein wichtiger Grund für die Kündigung bei bei mobilcom-debitel vorliegen. Die wirksamen Gründe sind meist klar in den Vertragsbedingungen festgelegt. Zum Beispiel kann dies ein Umzug in anderes Land beinhalten.

Wann muss ich den Freenet Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Die Kündigung bei Freenet

Generell ist man als Kunde immer auf der sicheren Seite, wenn die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt. Dazu zählt auch das Fax. Für die Gültigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcom-debitel entscheidend.

Möchte man bei mobilcom-debitel seinen Mobilfunkvertrag kündigen, so schreibt der vielseitige Anbieter in seinen FAQs zum Thema Kündigung folgendes:

Wenn Sie unzufrieden sind und über eine Kündigung nachdenken, lassen Sie uns bitte wissen, wie wir noch besser auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Loggen Sie sich ein und rufen Sie die kostenlose Hotline unserer Kündigungsberatung an bevor Sie zum Stift greifen und Ihr Kündigungsschreiben verschicken. In Ihrem persönlichen Servicebereich von „Mein mobilcom-debitel“ finden Sie alle Vertragsinformationen – und im Gespräch mit uns vielleicht einen guten Grund zu verlängern und Ihren Tarif anzupassen anstatt zu kündigen.

Das heißt die Kündigung bei mobilcom-debitel sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen und nicht per E-Mail. Bei Fragen zum Thema Kündigung steht eine extra Hotline zur Verfügung, die man bevor man die Kündigung versendet, anrufen soll. Allerdings kann man davon ausgehen, dass in ein Gespräch verwickelt wird, um damit vielleicht die Kündigung abzuwenden. Ein passendes Kündigungsschreiben als Vorlage gibt es beispielsweise hier*.

Kündigungshotline bei mobilcom-debitel:

Rufen Sie uns an, unsere Hotline bei Fragen rund um Ihre Kündigung steht Ihnen Mo – Fr von 9 bis 20 Uhr, Sa und So von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung: 040/555541-540.

Kündigungschreiben für Freenet

Vor der Erstellung des Kündigungsschreibens sollten alle Daten zum Mobilfunkvertrag geprüft werden, um einen reibungslosen Ablauf der mobilcom-debitel Kündigung sicherstellen zu können. Allgemein sollten im Kündigungsschreiben alle wichtigen Daten enthalten sein, wie: Name und Adresse, Kundennummer und Rufnummer sowie den Termin, zu dem gekündigt werden möchte – also in der Regel den letzten Tag der Vertragslaufzeit. Bei der schriftlichen Kündigung ist es am einfachsten – Falls man sich in den Fristen unsicher ist –  zu erwähnen, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll.

Standardformel Kündigungsschreiben:

Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer … und der Rufnummer … sowie alle zusätzlich gebuchten Optionen fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung und nennen Sie mir den Beendigungszeitpunkt.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann sich hier die Kündigungsschreiben erstellen lassen.

mobilcom-debitel Kündigungsadresse

  • freenet DLS GmbH
  • Hollerstraße 126
  • 24782 Büdelsdorf
  • mobilcom-debitel Hotline: 040 / 55 55 41 200 (hier können Gebühren anfallen)
  • Webseite: https://www.freenet-digital.de

Außerordentliche Kündigung und Widerruf mobilcom-debitel

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. (Vorlage) Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei O2 die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. O2 schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg;
Telefonnummer für Postpaid Kunden: 0176 888 55 222,
Telefonnummer für Prepaid Kunden: 0176 888 55 282;
Telefaxnummer: 01805-5717661;
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

Weitere Links rund um Mobilcom-Debitel


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