Die Rufnummernmitnahme bei smartmobil

Autor: Bastian Ebert

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LTE Starter

Die Rufnummernmitnahme bei smartmobil – Rufnummernmitnahme ist auch bei smartmobil möglich. Die Mitnahme der Rufnummer ist dabei kostenfrei und mittlerweile recht einfach durchzuführen. Das betrifft sowohl alte Nummern, die man mit zu Smartmobil bringen möchte als auch Rufnummern, die man von Smartmobil mit zu anderen Anbietern nimmt. Die gute Nachricht dabei: mittlerweile ist die Mitnahme der Rufnummer kostenfrei. Der alte Anbieter darf für die Freigabe der Rufnummer keine Kosten mehr berechnen. Dazu muss die Mitnahme der alten Rufnummer immer möglich sein und daher hat Smartmobil dies auch für alle Tarife des Unternehmens umgesetzt.

Die aktuellen Tarife bei Smartmobil

Smartmobil Prepaid Flat S
Smartmobil Prepaid Flat S
7.95€
Grundgeb.

(9.95€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (3GB 21.6Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.
Smartmobil Prepaid Flat M
Smartmobil Prepaid Flat M
12.95€
Grundgeb.

(9.95€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (6GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.
Smartmobil Prepaid Flat L
Smartmobil Prepaid Flat L
19.95€
Grundgeb.

(9.95€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (12GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.
Smartmobil LTE 6 GB
Smartmobil LTE 6 GB
6.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Freieinheiten: 300 Stück/Monat
Internet: Volumen (6GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Monat
Smartmobil LTE 12 GB
Smartmobil LTE 12 GB
8.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (12GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
3 Mon.
Smartmobil LTE 24 GB
Smartmobil LTE 24 GB
9.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (24GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
3 Mon.
Smartmobil LTE 50 GB
Smartmobil LTE 50 GB
20.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (50GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
3 Mon.

Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Bei smartmobil gibt es zwei Möglichkeiten zur Rufnummernmitnahme, die bei Bestellung separat ausgewählt werden können:

1. Vorzeitige Rufnummerübertragung

Hierbei kann die Rufnummer noch aus einem laufenden Vertragsverhältnis beim bisherigen Anbieter mitgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine Freigabe zur „vorzeitigen Rufnummermitnahme“ beim bisherigen Mobilfunkanbieter. Hat man die Freigabe beantragt und ist diese genehmigt, so erfolgt die Rufnummerübertragung nach Auftragserteilung bei smartmobil zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

2. Übertragung der Rufnummer zum Vertragsende

Hier muss bereits eine Kündigung beim alten Anbieter mit Hinweis auf Rufnummernmitnahme eingegangen sein. Die Kündigung darf dabei nicht mehr als 120 Tage in der Zukunft liegen. Ist der Vertrag bereits gekündigt, ist die Rufnummernmitnahme maximal 85 Tage nach Deaktivierung bei smartmobil möglich. Die Übertragung der Rufnummer erfolgt frühestens am Tag der Deaktivierung des Vertrages beim bisherigen Anbieter

Bei beiden Varianten gilt: Über den tatsächlichen Portierungstermin wird man per E-Mail oder Brief rechtzeitig von smartmobil benachrichtigt. Die neue Mobilfunk SIM-Karte wird wenige Tage vor dem Portierungstermin (Termin für die Rufnummernmitnahme) versendet. Zwischenzeitlich kann die zur Verfügung stehende Rufnummer von smartmobil genutzt werden.

Das gibt es bei smartmobil zur Rufnummermitnahme beachten

  • Rufnummernmitnahme kann nur dann reibungslos verlaufen, wenn Rufnummer, (Firmen-) Name und Geburtsdatum beim alten und neuen Anbieter identisch sind.
  • Bei der vorzeitige Rufnummernübertragung wird die Freigabe des alten Anbieters benötigt, erst dann kann ein Vertrag bei smartmobil abgeschlossen werden.
  • Ist eine vorzeitige Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter beantragt, bleibt der laufende Vertrag von der Portierung unberührt. Eine Kündigung beim alten Anbieter muss deshalb extra erfolgen.

Kosten für die Rufnummernmitnahme bei smartmobil

Bei smartmobil ist wie bereits erwähnt, die Rufnummernmitnahme kostenfrei. Jedoch kann der bisherige Anbieter eine einmalige Portierungsgebühr berechnen. Bei Laufzeitverträgen werden die Kosten automatisch belastet. Besteht vorher aber ein Prepaid Vertrag, werden die Kosten für die Portierungsgebühr vom Guthaben abgebucht. Hierfür sollte genügend Guthaben auf der Prepaid-Karte bereitgestellt werden. Über die Höhe der Portierungsgebühr erhält man beim alten Anbieter Auskunft.

Rufnummernmitnahme von smartmobil zu einem anderen Anbieter

Möchte man bei smartmobil kündigen und die Rufnummer mitnehmen, geht man wie folgt vor:

  1. Kündigung bei smartmobil einreichen oder online unter Servicewelt von smartmobil.
  2. Ca. 10 Tage nach der Kündigung erhält man eine schriftliche Bestätigung seitens smartmobil. Diese schriftliche Bestätigung ist bei einigen Anbietern nötig um die Rufnummernmitnahme einzuleiten. Erst dann kann die Portierung bei neuem gewünschten Anbieter eingeleitet werden.
  3. Rufnummernmitnahme beim neuem Anbieter bei Bestellung beantragen.

Folgende Dinge sind dabei zu beachten:

  • Rufnummernportierung kann frühestens vier Monate vor und einen Monat nach Vertragsende beantragt werden.
  • Rufnummer wird erst nach Ablauf einer möglichen Kündigungsfrist von smartmobil an den neuen Anbieter übertragen
  • smartmobil erhebt für die Portierung zu einem neuen Anbieter eine Gebühr von 29,95 Euro.

HINWEIS: Bei Wechsel innerhalb der Drillisch Unternehmensgruppe – also zu anderen Marken wie beispielsweise den WinSIM Flat, den Simplytel Tarifen oder den PremiumSIM Allnet Flat – gibt es keinen Bonus – es dürfen aber mittlerweile dafür ebenso keine Kosten berechnet werden.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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