Rufnummernmitnahme bei goood – So klappt es

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummernmitnahme bei goood – So klappt´s – Auch goood bietet die Möglichkeit seine alte Rufnummer mit in den neuen Vertrag zu übernehmen. So kann man sicher sein, dass man bei Freunden oder Bekannten auch beim Wechsel des Anbieters noch immer gut zu erreichen ist, man spart sich zudem die Meldung über die neue Rufnummer.

Rufnummernmitnahme zu goood

Die Rufnummernmitnahme oder auch Portierung der Rufnummer genannt, lässt sich in 4 Schritten erfolgreich abwickeln. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten, um mit der Rufnummernmitnahme zu beginnen:

  • Rufnummer aus laufenden Vertrag portieren oder
  • Rufnummer nach Vertragsende portieren

Im ersten Schritt geht erst einmal darum, den Ausgangspunkt der Portierung einzuschätzen. Ist man sich darüber im Klaren, lässt sich die Portierung verschieden einleiten.

a) Möchte man die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag portieren, muss dem Altanbieter mitgeteilt werden, dass eine vorzeitige Portierung zum neuem Anbieter gewünscht ist. Hier bieten viele Anbieter die Möglichkeit trotz vorzeitiger Portierung den bisherigen Vertrag mit einer neuen Rufnummer weiter zu nutzen. Wird das nicht gewünscht, kann der noch bisherige Anbieter eine Endabrechnung über möglicherweise noch ausstehende Kosten stellen.

b) Wird erst nach Vertragsende eine Portierung gewünscht, dann benötigt goood eine Bestätigung über die Kündigung des alten Vertrages, um eine Portierung der alten Rufnummer durchführen zu können. Eine reguläre Rufnummernmitnahme nach Kündigung des Vertrags kann nur maximal 123 Tage vor bzw. bis zu 85 Tage nach Vertragsende beantragt werden.

Ist man sich darüber Klaren, dann beantragt man die Rufnummernmitnahme ganz einfach während des Bestellprozesses eines Tarif von goood.

Die Rufnummer nimmst Du ganz einfach während des Bestellprozesses mit Dir mit.

Im Bestellprozess lässt sich sogar ein Wunschdatum festlegen, ab wann der goood-Tarifvertrag starten soll.

Während des Bestellprozesses kannst Du ein Wunschdatum festlegen, an dem Dein goood-Vertrag starten soll. Wähle einen Starttermin, der ca. 7 Tage vor dem Ende Deines jetzigen Vertrages liegt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Beim Wechsel bzw. bei Rufnummernmitnahme werden wichtige Daten abgefragt. Diese Daten müssen beim Alt- und Neuanbieter auf jeden Fall übereinstimmen. Sonst kann eine problemlose Rufnummernmitnahme seitens goood nicht gewährleistet werden. Konkret: Daten wie zum Beispiel Name und Geburtsdatum, sollten schon übereinstimmen. Genauso wie vorrangig bei Geschäftskunden der Firmenname und die bisherige Kundenummer übereinstimmen sollten. Sind diese Daten nämlich nicht identisch, muss sich goood extra eine Einverständnis- bzw. Abtretungserklärung, der Person/Firma, auf deren Name die Handynummer bisher lief, einholen. Das verzögert nur unnötig die Portierung der Rufnummer.

Mit der Bestellung und Hinweis zur Rufnummernmitnahme ist bei goood nicht mehr viel zu tun, außer abzuwarten.

Die Portierung Deiner Rufnummer erfolgt ganz automatisch und Du wirst rechtzeitig informiert, wenn Du mit Deiner alten Nummer über Deinen goood-Vertrag erreichbar bist und telefonieren kannst.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.


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