Einfach erklärt: Die Kündigung bzw. Verzichtserklärung bei WhatsApp SIM

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Einfach erklärt: Die Kündigung bzw. Verzichtserklärung bei WhatsApp SIM – Ist man beim Mobilfunk-Discounter WhatsApp SIM Kunde, so nutzt man das Netz von O2 und schließt dementsprechend auch ebenfalls einen Vertrag mit O2 als netzbetreiber ab. Ausschließlich bietet WhatsApp SIM nur Prepaid-Tarife an. Zu diesem lassen sich aber optional weitere Zusatzpakete hinzu buchen. Das können zum Beispiel Minuten- oder Datenpakete sein, deren Laufzeit jeweils 30 Tage beträgt. Entscheidet man sich jetzt jedoch dazu, seinen Vertrag mit WhatsApp SIM beenden zu wollen, kommen eventuell einige Fragen auf: Es ist ja ein Prepaid-Tarif ohne Laufzeit – Muss ich den überhaupt kündigen? Was passiert mit meinem Restguthaben? Und was muss ich sonst noch bei einer Kündigung bei WhatsApp SIM beachten?

Die Kündigung der WhatsApp SIM Prepaid-Karte

Bei der Prepaidkarte von WhatsApp SIM ist eine Kündigung nicht in jedem Fall notwendig, denn das Unternehmen deaktiviert nicht genutzt Karten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch. Die Karten werden dann von WhatsApp SIM selbst, statt vom Kunden gekündigt. Es gibt aber durchaus Gründe, warum eine Kündigung auch bei der Prepaidkarte von WhatsApp SIM sinnvoll sein kann:

  • zur Auszahlung des Guthaben
  • zur Mitnahme der alten Rufnummer
  • um die Zahl der eigenen aktiven Verträge klein zu halten

Ein Vorteil bei Prepaid-Karten ist, dass sie quasi keine Mindestvertragslaufzeit haben, also immer gekündigt werden können, ohne, dass man sich an bestimmte Kündigungsfristen halten muss. Prinzipiell folgt die Kündigung einer Prepaidkarte auch bei WhatsApp SIM den gesetzlichen Anforderungen und gleicht damit einer Kündigung eines normalen Handyvertrages auf Rechnung.

WhatsApp SIM schreibt zur Kündigung der Prepaidkarte des Unternehmens in den AGB:

Vertragslaufzeit / KündigungDer Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Telefónica Germany mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind in Textform zu erklären.Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung muss daher auf jeden Fall schriftlich erfolgen, kann aber auch per Mail geschickt werden. Beim Inhalt sollten auf jeden Fall die Rufnummer und die Kundennummer mit angegeben werden, damit die Kündigung zugeordnet werden kann.

Ein passendes vorgefertigtes Kündigungsschreiben steht hier zur Verfügung*.

Dazu sollte man auf jeden Fall prüfen, ob die Kündigung bestätigt wurde. Nur dann kann man sicher gehen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Die Bestätigung enthält in der Regel auch den Termin, zu dem die Karte gekündigt wurde und ab dem keine Leistungen mehr genutzt werden können.

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Die Kündigung von Zusatz-Optionen

Neben dem normalen Basis-Tarif kann man bei WhatsApp SIM auch Zusatz-Optionen zum Tarif hinzubuchen. Diese lassen sich auch einzeln kündigen. Ebenso wie der Basis-Tarif, haben sie quasi keine Mindestlaufzeit, also auch keine Kündigungsfrist. Sie laufen jeweils 30 Tage, verlängern sich also auch immer um einen weiteren Monat, wenn sie nicht gekündigt werden.

Wenn in der Preisliste nicht eine abweichende Laufzeit oder automatische Beendigung angegeben ist, hat eine Option eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Die Laufzeit einer Option verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn dieses nicht zuvor gekündigt wurde. Eine entsprechende Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

Nur, weil man eine der Zusatz-Optionen kündigt, ändert sich jedoch nichts am Basis-Tarif. Dieser bleibt weiterhin bestehen.

Die Kündigung von Optionen lässt den Vertrag mit dem Kunden im Übrigen unberührt.

Da es sich bei WhatsApp SIM um Tarife auf Guthaben-Option handelt, sind Optionen und Tarife immer dann inaktiv, wenn der Kunde nicht über genügend Guthaben auf seiner Karte verfügt. Sie ist jedoch nur inaktiv, nicht gekündigt. Die Kündigung ist dann sinnvoll, wenn man eine Rufnummernportierung vornehmen will oder die zahl der aktiven verträge überschaubar haben möchte. Faktisch ist man mit einem inaktiven Tarif nämlich trotzdem noch Kunde bei WhatsApp SIM.

Sollte bei Abbuchung des Preises für die Option kein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto des Kunden zur Verfügung stehen, bleibt die Zusatzoption vorübergehend inaktiv. In dieser Zeit nutzen Sie die Standardkonditionen Ihres Tarifes. Erst mit ausreichender Aufladung wird die jeweilige Zusatzoption wieder aktiviert. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-SMS von Telefónica Germany. Die Option endet, wenn das Vertragsverhältnis zwischen Telefónica Germany und dem Kunden über Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen endet.

Alte Rufnummer gleich mitnehmen

Die Rufnummer bei WhatsApp SIM kann zu anderen Anbietern mitgenommen werden. Dazu muss der Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und ein neuer Vertrag beim gewünschten Anbieter abgeschlossen werden. Der neue Anbieter übernimmt dann die Portierung der Rufnummer. Die Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme sind:

  • Der Vertrag bei WhatsApp SIM muss mindestens 30 Tage alt sein.
  • Die Rufnummer darf nicht gesperrt sein.
  • Der neue Anbieter muss die Rufnummer annehmen.

Der Antrag auf Rufnummernmitnahme kann beim neuen Anbieter gestellt werden. Dazu muss der Kunde die Rufnummer, die Kundennummer bei WhatsApp SIM und die Kündigungsbestätigung vom bisherigen Anbieter vorlegen.

Die Portierung der Rufnummer dauert in der Regel 24 Stunden. Während dieser Zeit ist die Rufnummer nicht erreichbar.

Hier sind die Schritte zur Rufnummernmitnahme von WhatsApp SIM zu anderen Anbietern:

  1. Vertrag bei WhatsApp SIM kündigen.
  2. Neuen Vertrag beim gewünschten Anbieter abschließen.
  3. Antrag auf Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter stellen.
  4. Rufnummernmitnahme abwarten.

Bei der Kündigung des Vertrages bei WhatsApp SIM muss der Kunde entscheiden, ob er die Rufnummer mitnehmen möchte oder nicht. Wenn der Kunde die Rufnummer mitnehmen möchte, muss er dies dem Anbieter mitteilen.

Weitere Anbieter im O2 Netz

O2 Tarife

Im O2 Netz finden sich viele sehr günstige Anbieter und oft findet man die besten Preise oder das meiste Datenvolumen monatlich bei den O2 Anbieter. Der Überblick: O2 Tarife

Widerruf und Außerordentliche Kündigung

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. (Vorlage) Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei WhatsApp SIM die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. WHatsAPP SIMschreibt dazu:Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns viawww.whatsappsim.de/retoureWhatsApp SIM KundenbetreuungTelefónica Germany GmbH & Co. OHG90345 NürnbergTel. 0177 177 1190(Kosten für einen Anruf in das deutsche Mobilfunknetz)Fax: 0331- 700 31 30 (20 Cent/Fax aus dem dt. Festnetz)E – Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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