EU-Roaming-Gebühren: Der aktuelle Überblick über die rechtlichen Regelungen

Autor: Bastian Ebert

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EU-Roaming-Gebühren: Der aktuelle Überblick über die rechtlichen Regelungen – Mit EU-Roaming Gebühren sind die Kosten gemeint, die entstehen, sobald man sein Handy im EU-Ausland nutzt. In der Vergangenheit war das natürlich nicht gerade günstig und einer EU-Gemeinschaft nicht würdig. Eigentlich sollten die Gebühren bereits ab 2015 abgeschafft werden, das zog sich aber nach langer Diskussion hinaus und man einigte sich erst einmal darauf ab dem 30. April 2016 die Gebühren zu senken, bevor man sich schließlich doch noch dazu entschied, das ab dem 15.06.2017 überhaupt keine Zusatzkosten mehr innerhalb der EU anfallen. Das nur so viel zur kurzen Geschichte der EU-Roaming-Gebühren. Für EU-Bürger in jedem Fall eine große Errungenschaft, sollte man meinen, doch es gibt noch immer Ausnahmen. Das liegt vor allem an der Fair-Use-Regelung. Die erlaubt es Anbietern, trotzdem Aufschläge zu verlangen, sobald Kunden zu intensiv ihr Handy im Ausland nutzen. Doch ab wann genau drohen Mehrkosten? In welchen Ländern gilt die EU-Verordnung? Wie erkennt man bei Anbietern die Fair-Use-Regelung? Die Antworten hier im folgenden Artikel.

UPDATE: Die Regelungen sollten eigentlich 2022 enden, aber mittlerweile wurde das EU Roaming bis 2032 verlängert. Auch in den nächsten Jahren kann man diese Regelungen also im EU Ausland nutzen. Größere Änderungen gibt es nicht.

Roaming und Handynutzung im EU-Ausland

Zum besserem Verständnis eine kurze Erklärung, was eigentlich Roaming bedeutet. Mit Roaming ist gemeint, dass man mit seinem Handy im Ausland telefoniert oder das Internet nutzt und hierbei natürlich auf das Mobilfunknetz des jeweiligen Landes zugreift und für die Nutzung wollen die Anbieter Geld sehen und das nennt sich dann Roaming-Gebühren. Seit dem 15.06.2017 sind jedoch die Roaming-Gebühren komplett weggefallen und man kann nach den gleichen Konditionen im EU-Ausland surfen, simsen oder telefonieren wie im Heimattarif. Das Prinzip nennt sich dann „Roam like at Home“. Beispielsweise wer eine Flat in Telefonie in alle Netze hat, der kann in Frankreich auch lange Telefonieren, ohne das zusätzliche Kosten anfallen. Auf der anderen Seite ist es so, dass wenn man in Deutschland 29 Cent pro Telefonminute bezahlt, dann zahlt man das gleiche auch im EU-Ausland, obwohl es vielleicht da günstiger wäre und umgekehrt.

Hinweis: die Roamingkosten beziehen sich dabei nur auf Verbindungen IM Ausland, Gespräche und SMS INS Ausland können weiterhin mit gesonderten Tarifen und Gebühren berechnet werden und daher gibt es nach wie vor auch bei allen Anbietern Auslandstarife für Verbindungen INS Ausland.

Ausnahmen bei der EU-Regelung (Roaming)

Achtung: Wer einen Handytarif ohne EU-Option hat, bei diesem fällt automatisch die EU-Regelung an. Anders sieht es bei Verträgen aus, die noch ein Auslandspaket enthalten. Zum Beispiel mit Freiminuten oder kleine Datenpakete ins Ausland. Ist so etwas in der Art gebucht oder im Tarif aktiv, dann fällt die kostenlose Regelung nicht an! Solche „alternativen Roaming-Modelle“ sind nämlich nach wie vor erlaubt.

Aber: Die Anbieter sind aber verpflichtet, den Kunden auf Wunsch in den regulierten EU-Tarif einzustufen. Hierzu sollte man den Anbieter vor einer Reise in die EU darüber informieren, dass für den eigenen Tarif die EU-Vorgaben gelten sollen.

Auch bei der Telefonie gibt es Ausnahmen:

Befindet man sich im EU-Ausland kann man mit seinem Handy kostenlos nach Deutschland telefonieren und auch in alle anderen EU-Länder. Im Heimatland aber, also Deutschland, gilt das für Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland jedoch nicht. Hält man sich aber im EU-Ausland auf und wird angerufen, dann ist das wiederum kostenlos.

Die Roam-like-at-Home-Verordnung gilt für folgende Länder

In allen 28 Staaten der EU gilt die Roam-like-at-Home-Verordnung. Einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein. Damit sind insgesamt 31 Länder in der Roaming-Gemeinschaft:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Vorsicht bei Reisen in der Schweiz: Das Land ist kein Mitglied der EU. Hier greift die EU-Verordnung nicht. Bei Großbritannien dagegen haben die meisten Anbieter noch eine Regelung, die nach dem Brexit das EU Roaming weiter führt. Im Zweifel sollte man hier aber nochmal beim Anbieter nachfragen. Mehr dazu haben wir in diesem Artikel zusammengestellt: Großbritannien nach dem Brexit – so sind die EU Roaming Regeln

Was ist die Fair-Use-Regelung?

Dem„Roam like at Home“-Prinzip sind allerdings auch Grenzen gesetzt und diese regelt die Fair-Use-Regelung. Darauf besteht die Mobilfunk-Branche. Damit soll im Grunde verhindert werden, dass man sich im EU-Ausland einen sehr günstigen Handyvertrag kauft und dann diesen in Deutschland nutzt. Deshalb gibt es folgende Regelungen:

  • Ein Handytarif im EU-Ausland kann nicht dauerhaft genutzt werden. Zwei Monate im EU-Ausland sind in Ordnung. Bei längeren Aufenthalten sollte der Anbieter vorsichtshalber kontaktiert werden.
  • Anbieter können Obergrenzen bei „offenen Datenpaketen“ in Handytarifen festlegen. Das trifft besonders Handytarife die äußerst viel Datenvolumen bieten bspw. 3 GB oder mehr. Hier sollte man sich genauer beim Anbieter informieren, wie dieser die Auslandsnutzung regelt.

Wer gegen die obigen Regelungen der Fair-Use-Regelung verstößt, dem drohen hohe Aufschläge im EU-Ausland. Deshalb sind Anbieter insbesondere im Datenbereich dazu verpflichtet Kunden zu informieren, welche Datenkontingente im EU-Ausland ihnen zur Verfügung stehen und welche Aufschläge anfallen. Derzeit liegen die Gebühren bei exzessiver Nutzung bei 9,16 Euro pro GB.

Die Neuerungen beim EU Roaming seit 2022

Die Europäische Union (EU) hat am 1. Juli 2022 eine neue Verordnung zum Roaming in Kraft gesetzt. Diese Verordnung bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich, die den Verbraucherschutz und die Qualität des Roamings in der EU verbessern sollen.

  • Kostenloses Roaming für zehn weitere Jahre Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Befreiung von Roaming-Gebühren für zehn weitere Jahre. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin im EU-Ausland ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS versenden und im Internet surfen können.
  • Gleiche Qualität wie zu Hause Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun auch Anspruch auf die gleiche Qualität beim Roaming wie zu Hause. Das bedeutet, dass sie die gleichen Geschwindigkeiten und Bandbreiten nutzen können wie im Inland. Diese Regelung gilt für alle Arten von Roaming-Diensten, einschließlich Sprachanrufen, SMS und Datenverbindungen.
  • Transparenzverpflichtungen Roaming-Anbieter müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig stärker über Roaming-Gebühren informieren. Dazu gehören Informationen über die geltenden Preise, die Nutzung von Mehrwertdiensten und die Möglichkeit, Roaming zu deaktivieren. Die Anbieter müssen diese Informationen in klarer und verständlicher Weise bereitstellen.
  • Verbesserter Verbraucherschutz Die EU hat den Verbraucherschutz beim Roaming auch in anderen Bereichen verbessert. Dazu gehören Regelungen zur Begrenzung der Roaming-Gebühren für Notrufe und unbeabsichtigtes Roaming.

Wie erfahre ich, welche Konditionen für meinen Vertrag gelten?

In jedem Fall sind Anbieter dazu verpflichtet Kunden die sich im EU-Ausland aufhalten darüber zu informieren welche Kosten anfallen und welche Obergrenzen gelten. Meist informiert darüber eine SMS, sobald man EU-Ausland erreicht. Darin sollte stehen, dass der Tarif genauso genutzt werden kann, wie auch in Deutschland. Falls andere Kosten darin aufgeführt werden, sollte man das auf keinen Fall ignorieren, denn dann tauchen diese auch auf der nächsten Rechnung mit auf.


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