Die Kündigung bei Ay Yildiz

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Die Kündigung bei Ay Yildiz – Findet man ein günstigeres Angebot, ist mit dem Kundenservice des Anbieters nicht zufrieden oder entdeckt einen Tarif, der eigentlich viel besser zu einem passt, kann es zum Kündigungswunsch des Mobilfunktarifs kommen. Doch: Wie lang ist überhaupt meine Kündigungsfrist? An wen muss ich die Kündigung schicken und in welcher Form?

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bei Ay Yildiz

Die Postpaid Angebote bei Ay Yildiz werden nur mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten. Dadurch ist man automatisch an eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden und somit relativ unflexibel.

Du kannst Deinen Laufzeitvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.

Die Prepaid Angebote sind monatlich kündbar, müssen aber eigentlich nicht unbedingt gekündigt werden, da nicht genutzt Karten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch vom Unternehmen deaktiviert werden. Die Karten werden dann von Ay Yildiz gekündigt. Man sollte jedoch vielleicht besser auf Nummer sicher gehen und auch Prepaid Tarife einfach kündigen. So ist auf jeden Fall ausgeschlossen, dass doch noch versteckte Kosten auf den Kunden zukommen. Es gibt auch andere Gründe, warum eine Kündigung auch bei der Prepaidkarte sinnvoll sein kann:

  • zur Auszahlung des Guthaben
  • zur Mitnahme der alten Rufnummer
  • um die Zahl der eigenen aktiven Verträge klein zu halten

Prinzipiell folgt die Kündigung einer Prepaidkarte den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie ein Prepaid Tarif und gleicht damit einer Kündigung eines normalen Handyvertrages auf Rechnung

  • 1 Monat Mindestvertragslaufzeit bedeutet: Bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
  • 24 Monate Mindestvertragslaufzeit bedeuten: Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten muss die Kündigung in Textform 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit beim Mobilfunkanbieter vorliegen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag immer um 12 weitere Monate.

Kündigt man seinen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit also nicht rechtzeitig vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Wohin mit der Kündigung?

Auf der Website von Ay Yildiz findet man zwar nicht viel zum Thema Kündigung, aber eine Adresse und das Kontaktformular sind zu Kündigungszwecken als Anlaufstelle angegeben.

Sende die schriftliche Kündigung bitte postalisch an folgende Adresse:

AY YILDIZ
c/o Telefónica Germany GmbH & Co. KG
90345 Nürnberg

Alternativ kannst Du z.B. auch das Kontaktformular nutzen. Die Kündigungsfrist ist abhängig von Deinem Laufzeitvertrag.

Die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist ein Leichtes: man muss nur seine Daten und sein belangen eintragen und die Kontaktanfrage wird als E-Mail an Ay Yildiz weitergeleitet.

Sie können auch über unser Kontaktformular Kontakt mit uns aufnehmen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kontaktdaten (Ihre E-Mail-Adresse) angeben und das Mitteilungsfeld ausfüllen. Die zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlichen Kontaktdaten sind entsprechend als Pflichtangaben markiert.

Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine Kündigungsvorlage, die man nur noch an sich und den zu kündigenden Vertrag anpassen muss, gibt es hier*.

Doch welche Angaben müssen gemacht werden?

Auf ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Post darf nicht mehr bestanden werden. Unabhängig von der Form des Versands gibt es einige Angaben, die in einem Kündigungsschreiben auf jeden Fall gemacht werden sollten. Daten wie Name, Adresse, Kundennummer und Rufnummer müssen im Kündigungsschreiben auf jeden Fall enthalten sein. Weiterhin ist es wichtig, den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag gekündigt werden soll, zu nennen. Ist man sich hierbei unsicher, bietet es sich an, um eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu bitten.

Dazu sollte man auch direkt mit angeben, wenn man die alte Rufnummer mitnehmen möchte. Das muss mittlerweile kostenlos sein und daher ist es immer eine gute Idee, die alte Rufnummer zu behalten.

Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine Kündigungsvorlage, die man nur noch an sich und den zu kündigenden Vertrag anpassen muss, gibt es hier*.

Video: die neuen Verbraucher-Regelungen bei der Kündigung

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei der Telekom die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Die Telekom schreibt dazu:

Schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wenn Sie bei der Telekom über o. g. Bestellwege eine Dienstleistung (z. B. einen Tarif) beauftragt oder Ware (z. B. Smartphone, Router, Zubehör) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Sie haben Ihre Bestellung persönlich im Handel oder Telekom Shop beauftragt?
Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäft, bzw. den Telekom Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

E-Plus Service GmbH & Co. KG, Edison-Allee 1, 14473 Potsdam, Fax: 0331/700 3130, E-Mail:[email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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