Alles Wichtige! EWE Tel Handytarife rechtssicher kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Alles Wichtige! EWE Tel Handytarife rechtssicher kündigen – Mit EWE Tel als 100 prozentiges Tochterunternehmen versucht der Strom- und Gasanbieter EWE sich auf dem Telekommunikations- und Mobilfunkmarkt durchzusetzen. Die Tarife bei EWE Tel sind zwar breit gefächert und bieten von schlanken Angeboten für Einsteiger und Wenig-Nutzer bis hin zu Allnet-Flatrates mit LTE für Viel-Nutzer ein großes Spektrum an Tarifen, jedoch sind diese auch ziemlich teuer. Es kann aus verschiedenen Gründen zur Kündigung kommen: Unzufriedenheit mit dem Kundenservice, Veränderte Kundenbedürfnisse oder günstigere und bessere Angebote, zu denen man wechseln möchte. Als EWE-Kunde ist es gut möglich, dass man andere Tarife findet, die günstiger sind, und im Vergleich zu den Tarifen von EWE Tel mehr Freieinheiten und darüber hinaus Zugang zu LTE (beispielsweise im O2-Netz) bieten. Sollte man sich dann entscheiden, den Anbieter wechseln zu wollen, gibt es einiges zu beachten. Was genau man bei einer Kündigung bei EWE Tel beachten sollte, haben wir in diesem Artikel zusammen gestellt.

Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten

Bei EWE Tel haben alle Mobilfunktarife eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und sind preislich gestaffelt. Zuerst erhöht sich die monatliche Gebühr ab dem 13. Monat und in einem zweiten Schritt nochmal nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit. Es lohnt sich also, über die Tarifdetails und Kündigungsfristen informiert zu sein, da es sonst ganz schön teuer werden kann.

Als Beispiel für die preisliche Staffelung:

Der Mobil M Tarif kostet in den ersten 12 Monaten 8,97 Euro, ab dem 13. Monat schon 17,95 Euro und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten sogar 22,95 Euro. Mittlerweile wurden die Intervalle auch etwas geändert, teilweise erhöht sich der Preis bereits nach 6 Monaten.

Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das bedeutet, dass die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate, also 21 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen muss. Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem sie beim Mobilfunkanbieter eingehen muss. Geschieht das nicht rechtzeitig, wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert und ist dann erst wieder kündbar. Auch bei dieser passiven Vertragsverlängerung von 12 Monaten gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Insgesamt ist man also immer auf der sicheren Seite, wenn man die 3 Monate Kündigungsfrist einhält und beachtet.

Richtig kündigen bei EWE Tel

Auf der Website von EWE ist es ziemlich schwer, Informationen zur Kündigung eines Mobilfunkvertrags bei EWE Tel zu finden. Feststeht, dass nur schriftlich gekündigt werden kann. Wie bei allen anderen Mobilfunkanbietern ist auch bei EWE Tel eine telefonische Kündigung ungültig. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung als Brief oder Fax zu EWE zu schicken. Auch per E-Mail kann man kündigen: EWE selbst rät dazu, ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, zu unterschreiben, einzuscannen und an [email protected] zu schicken. Zusatzoptionen können unabhängig von der Vertragslaufzeit zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Bei Zusatzoptionen kann die Kündigung schriftlich oder auch einfach telefonisch erfolgen. Bei Fragen oder Problemen mit der Kündigung kann man sich kostenlos an die Rufnummer 0800 3932000 wenden. Diese ist montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr besetzt. Ein Widerrufsformular kann man ganz bequem online ausfüllen.

TIPP Die Rufnummernmitnahme ist mittlerweile kostenfrei und man kann daher gekündigte Rufnummern auch bei EWE kostenlos zu anderen Anbietern mitnehmen. Das sollte man nutzen.

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Das Kündigungsschreiben

Bei der schriftlichen Kündigung ist es am einfachsten (falls man sich in den Fristen unsicher ist.) zu erwähnen, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll. Bei der Kündigung sollte man die eigene Handy-Nummer, so wie Namen und Adresse angeben. Verschickt man sie per Post, bietet es sich an ein Einschreiben mit Rücksendeschein zu verwenden. So erhält man auf jeden Fall eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung. Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine Kündigungsvorlage, die man nur noch an sich und den zu kündigenden Vertrag anpassen muss, gibt es hier*.

Sobald die Kündigung eingegangen ist, erhält man nach Abwicklung der Kündigung auch eine Kündigungsbestätigung. Dies passiert meist innerhalb von ein paar Tagen. In der Regeln fallen für den Verbraucher bei der Kündigung eines Handyvertrags keine Kosten an. Es kann allerdings sein, dass Portierungsgebühren anfallen, wenn man seine Rufnummer mit zu einem anderen Anbieter nehmen möchte. Diese legt jeder Mobilfunkanbieter selbst fest.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen.  Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Tarifhaus die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. EWE schreibt dazu:

Widerrufsrecht – Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EWE TEL GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, Tel.: 0800 3932000, Fax: 0800 3932222, E-Mail: [email protected])mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

In Deutschland hat man in bestimmten Fällen das Recht, einen Handyvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies wird auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnet.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Dauerhafte Störungen: Wenn der Mobilfunkanbieter die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, z. B. durch dauerhafte Verbindungsabbrüche oder unzureichende Netzabdeckung, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Unzureichende Leistung: Wenn der Mobilfunkanbieter die vereinbarten Leistungen nicht in der vereinbarten Qualität erbringt, z. B. durch eine zu langsame Internetverbindung, hat der Kunde ebenfalls das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Änderung der Vertragsbedingungen: Wenn der Mobilfunkanbieter die Vertragsbedingungen einseitig ändert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Änderungen für ihn unzumutbar sind.
  • Umzug: Wenn der Mobilfunkanbieter die vereinbarten Leistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Verzug des Mobilfunkanbieters: Wenn der Mobilfunkanbieter mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Tod des Kunden: Wenn der Kunde verstirbt, hat der Erbberechtigte das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Privatinsolvenz des Kunden: Wenn der Kunde insolvent wird, hat der Mobilfunkanbieter das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

VIDEO Das Verbraucherschutz-Ministerium erklärt das Widerrufsrecht

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