Den MagentaMobil Prepaid Tarif kündigen – Das muss man beachten

Autor: Bastian Ebert

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Den MagentaMobil Prepaid Tarif kündigen – Das muss man beachten – Jeder Handy-Nutzer muss sich irgendwann entscheiden: Prepaid Tarif oder Postpaid? Prepaid Tarife so wie der MagentaMobil Prepaid Tarif (früher auch MagentaMobil Start) punkten oft mit geringen Preisen, einer guten Kostenkontrolle und dem Verzicht auf Grundgebühren und Mindestlaufzeiten. Doch trotzdem kann der Punkt kommen, an dem man sich für die Kündigung des bestehenden Prepaid Tarifs entscheidet. Dies bringt so einige Fragen mit sich: Muss ich den MagentaMobil Prepaid Tarif überhaupt kündigen, oder wird er automatisch bei ausbleibender Aufladung des Guthabens gekündigt? Und was passiert mit meinem Restguthaben? Bekomme ich es ausgezahlt?

Auszahlung des Restguthabens bei MagentaMobil Prepaid

Möchte man sich das Restguthaben seiner Prepaid Karte von der Telekom auszahlen lassen, kann man ganz einfach online ein Formular zur Prepaid Restguthaben-Auszahlung ausfüllen. Dadurch wird die Karte automatisch gekündigt und ist nicht mehr nutzbar. Wenn man selbst hingegen kündigt, bleibt das restliche Guthaben noch für den Rest des laufenden Jahres und für drei weitere bestehen. Innerhalb von dieser Zeit kann man sich das Guthaben noch auszahlen lassen. Man muss die SIM Karte dafür nicht an die Telekom zurückschicken. Restbeträge des Startguthabens werden nicht an den Nutzer zurückgezahlt.

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Rufnummernmitnahme bei MagentaMobil Prepaid

Möchte man seinen Prepaid-Tarif bei der Telekom kündigen, die alte Nummer hingegen behalten, hat man die Option zur Rufnummernmitnahme. Wenn man seine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen möchte, muss man seinen Prepaid-Vertrag bei der Telekom zunächst kündigen. Dieser wird nach Eingang des Kündigungsschreibens mit einer Frist von 14 Tagen. Die Telekom verschickt dann eine Kündigungsbestätigung. Sobald man diese erhalten hat, kann man bei dem neuen Mobilfunkanbieter die Mitnahme der alten Rufnummer beantragen.

Als wichtigen Hinweis nennt die Telekom:

Bitte stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Portierungsanfrage ein für die Exportgebühr ausreichendes Prepaid-Guthaben vorhanden ist.

Die Rufnummernmitnahme von der Telekom zu anderen Mobilfunkanbieters ist mittlerweile komplett kostenlos. Der alte Anbieter darf für die Freigabe der Rufnummer keine Gebühren mehr berechnen und zwar unabhängig ob man die Rufnummer von einem Anbieter mit zu den MagentaMobil Prepaid Tarifen mitnimmt oder umgekehrt die MagentaMobil Prepad Nummer mit zu einem anderen Anbieter portieren will. Auch der Wechsel innerhalb der Telekom muss kostenfrei sein.

Kündigung bei der Telekom und den MagentaMobil Prepaid Tarifen

Um bei der Telekom zu kündigen hat man prinzipiell drei Möglichkeiten.

Man kann sich im Kundencenter einloggen und so online kündigen, man kann das Kündigungsformular der Telekom online ausfüllen oder schriftlich kündigen. Für die schriftliche Kündigung reicht ein formloses Schreiben an die Telekom mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird und das die Restauszahlung des Guthabens gewünscht ist. Im Kündigungsschreiben sollten Name und Anschrift, Rufnummer des zu kündigenden Vertrag und Kundenkonto (Mobilfunk) oder Kundennummer angegeben sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.

Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

Man muss direkt bei der Telekom kündigen. Es gibt zwar noch mehr Flatrates und Tarife im D1 Netz, aber für MagentaMobil Prepaid ist nur die Telekom zuständig.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen.  Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei der Telekom die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Die Telekom schreibt dazu:

Schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wenn Sie bei der Telekom über o. g. Bestellwege eine Dienstleistung (z. B. einen Tarif) beauftragt oder Ware (z. B. Smartphone, Router, Zubehör) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Sie haben Ihre Bestellung persönlich im Handel oder Telekom Shop beauftragt?
Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäft, bzw. den Telekom Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Telefon: 0800 33 02202
Fax: 0800 1313100
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

D1 Tarife und D1 Sim Karten im Überblick

D1 Tarife und Sim
D1 Tarife und Sim

Die Telekom bietet selbst viele eigenen Handytarife (MagentaMobil und MagentaMobil Prepaid) und auch Drittanbieter haben inzwischen vielfach D1 Tarife auf den Markt gebracht. Im D1 Netz gibt es daher viel Auswahl, große D1 Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen und aufgrund der guten Netzqualität greifen die Kunden auch gerne zu.

FAQ rund um D1 Tarife und Sim Karten

Was sind D1 Tarife?

D1 Tarife sind Handytarife im Mobilfunk-Netz der Telekom (D1 Netz). Das können sowohl die originalen Mobilfunk-Tarife der Telekom selbst sein als auch die D1 Angebote von Drittanbieter wie Congstar.

Welchen Vorteil bieten D1 Sim Karten und Handytarife?

Das D1 Netz der Telekom belegt in den Netztest stabil den ersten Platz – seit mehreren Jahren. Man bekommt mit D1 Anbieter daher eine gute Netzqualität und Netzverfügbarkeit.

Gibt es 5G bei D1 Tarifen?

Die Telekom selbst bietet ihre 5G Tarife bereits mit 5G an, andere Anbieter haben diese Technik aber in der Regel noch nicht.

Gibt es unbegrenztes Datenvolumen bei den D1 Tarifen im Telekom Netz?

Unbegrenztes Datenvolumen steht im D1 Netz bei mehreren Anbietern zu Verfügung ist ist sowohl mit Vertrag als auch als Prepaid Sim Karte buchbar.

Welchen Unterschied zwischen D1 Netz und D-Netz gibt es?

D1 Netz bezieht sich immer nur auf das Telekom Netz, D-Netz beinhaltet sowohl das Telekom Netz als auch das Vodafone Netz.

Gibt es eSIM bei D1 Tarifen?

Ja viele Anbieter (aber leider nicht alle) bieten ihre D1 Netz Tarife mit eSIM an. Wer sich dafür interessiert, sollte aber prüfen, ob der eigene D1 Anbieter auch dazu gehört.


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1 Gedanke zu „Den MagentaMobil Prepaid Tarif kündigen – Das muss man beachten“

  1. Blödsinn.
    Man kann die Sim-Karte auch einfach in die Tonne drücken.
    Sollte man seinen Mobilfunkvertrag mit einer Kundennummer im Servicecenter verknüpft haben, löscht man die Nummer dort einfach.
    Keine Sau kräht bei der Telekom nach irgendwelchen monatlich kündbaren Verträgen.
    Wenn nichts mehr von der Karte abgebucht werden kann wars das.

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