O2 Free Tarife schnell und einfach kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Die richtige Kündigung eines O2 Free Vertrags – O2 bietet seinen Kunden mit den O2 Free Tarifen mehrere verschiedene Tarifpakete (O2 Free S, O2 Free M, L und XL)  an. Sollte man sich für die Kündigung seines O2 Free Handytarifs entscheiden, gibt es einige Dinge, die dabei zu beachten sind. Egal, welchen Vertrag man abgeschlossen hat; die Kündigungskonditionen und -fristen sind identisch, da alle Tarife die gleiche Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben. Schon vor Abschluss eines Vertrags sollte man genau hinsehen und sich darüber im Klaren sein, dass die angegebenen Preise von 24,99€, 29,99€, 39,99€ und 49,99€ monatlich nur für die ersten 12 Monate gelten. Ab dem 13. Monat erhöht sich der Preis bei allen O2 Free Verträgen. Auch die O2 Free unlimited Tarife lassen sich auf die gleiche Weise kündigen und auch über O2 You gebucht Pakete fallen darunter.

Kündigen bei O2 – so geht es

Als O2-Kunde hat man im O2 Kundenbereich die Möglichkeit seinen bestehenden Vertrag zu verwalten. Neben den herkömmlichen Kündigungsmöglichkeiten via Post, Fax oder E-Mail steht es dem Kunden auch offen, seine Kündigung im Online-Kunden Bereich des Vertragspartners vormerken zu lassen und zu verwalten. Wenn man seine Kündigung online vormerken lässt, ist diese Kündigungsvormerkung dann 10 Tage gültig. Während dieser Frist muss man den vorgemerkten Kündigungswunsch telefonisch (unter der bei Mein O2 angegebenen, kostenlosen Rufnummer) zu bestätigen. Andernfalls verfällt die Vormerkung automatisch und der Vertrag läuft einfach weiter. Sollte man sich gegen diese Option entscheiden und doch schriftlich kündigen wollen, gilt es einige Dinge zu beachten. Gut zu wissen ist, dass Mobilfunkanbieter neuerdings nicht mehr auf eine postalische und unterschriebene Kündigungen bestehen dürfen. Ein klassisches Kündigungsschreiben muss trotzdem wichtige Daten wie Name, Adresse, Kundennummer und Rufnummer enthalten. Einen Kündigungshelfer gibt es beispielsweise hier*.

Außerdem ist es wichtig, den Zeitpunkt, zu dem man das Vertragsverhältnis beenden möchte, zu nennen. Ist man sich hierbei unsicher und hat die Fristen nicht genau im Kopf, bietet es sich an, einfach um eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu bitten. Ist das Schreiben aufgesetzt, muss man es – abhängig vom Vertrag, den man kündigen will – nur noch an die richtige Kündigungsadresse von O2 schicken.

Kündigungsadressen für den O2 Handytarif

Für Ihren Handyvertrag und die DSL-Tarife Komplett, Internet, Telefon 4/8/16 MBit/s    Für die DSL-Tarife All-in, S, M, L, Fun, Light, Comfort, Complete    
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Überseering 33
22297 Hamburg

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich online Hilfe beim Aufsetzen eines Kündigungsschreibens zu suchen: Es gibt geeignete Vorlagen und Websites, die das Kündigungsschreiben für den Nutzer und schon angepasst an den jeweiligen Anbieter generieren. Einen Kündigungshelfer gibt es beispielsweise hier*.

Die O2 Prepaid Tarife muss man dagegen selten selbst kündigen, wenn man sie zu lange nicht nutzt, werden sie durch O2 automatisch beendet. Falls man aber beispielsweise die O2 Prepaid Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte, ist auch dann eine Kündigung sinnvoll.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei O2

Die O2 Free Tarife laufen alle mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das bedeutet, dass man sich an die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der 24 Monate halten muss. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb dieser Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Falls keine Vertragsverlängerung in Auftrag gegeben und der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Dies gilt nur bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Bei der automatischen Vertragsverlängerung fallen alle Sonderkonditionen weg, daher empfehlen wir eine aktive Verlängerung um 24 Monate – so können wir weitere Aktionsrabatte und den passenden Tarif einrichten. Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Vertrag erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden kann. Eine frühere Auflösung des Vertrags ist in der Regel nicht möglich und unwirksam. Dies ist nur möglich, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt.

Die aktuellen O2 Free Tarife im Test

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen.  Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
 
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei O2 die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. O2 schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg;
Telefonnummer für Postpaid Kunden: 0176 888 55 222,
Telefonnummer für Prepaid Kunden: 0176 888 55 282;
Telefaxnummer: 01805-5717661;
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Siekönnen dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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