Handytarife bei WEB.de und GMX.de kündigen – So geht es

Autor: Bastian Ebert

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Handytarife bei WEB.de und GMX.de kündigen – Wer seinen Handytarif von WEB.de oder GMX.de aus unterschiedlichen Gründen kündigen möchte, sollte beachten, dass die Tarife der beiden deutschen Mailanbieter über den Mobilfunkanbieter 1&1 realisiert werden, denn 1&1 gehört zum Telekommunikations-Unternehmen United Internet und damit auch WEB.de und GMX.de.

Damit gehen Kunden, die einen Handyvertrag über GMX.de und WEB.de abschließen, einen Vertrag mit der 1&1 Telecom GmbH ein, die somit der Vertragspartner ist. GMX.de und WEB.de fungieren nur als Vertragsvermittler. Das ist dann im Prinzip so, als hätte man den Vertrag direkt bei 1&1 abgeschlossen.

Die genauen Vertrags-Informationen finden sich in den AGBs der 1&1 Telecom GmbH, die sich über die Webseite GMX.de oder WEB.de (ebenfalls AGB) abrufen lassen. Dort heißt es:

Die 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur („1&1“), erbringt ihre Telekommunikations- und Multimedia-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt).

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei GMX.de und WEB.de

Kunden die sich für einen Smartphone-Tarif bei GMX.de oder WEB.de entscheiden, haben die Qual der Wahl zwischen der D-Netz- oder der E-Netz-Variante. Das spielt jedoch bei der Mindestvertragslaufzeit keine Rolle, denn für beide Netzvarianten und somit auch für alle Smartphone-Tarife der beiden Mail-Anbieter, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Kunden müssen sich somit für 2 Jahre an den Mobilfunktarif binden.

Wird beim Anbieter 1&1 die Kündigung nicht drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit eingereicht, dann verlängert sich der Vertrag der 1&1 Dienstleistungen automatisch um jeweils 1 Jahr. Demnach sollte die Kündigung spätestens 21 Monate nach Beginn des Vertrags eingereicht werden. Es empfiehlt sich aber bereits schon ein bisschen früher zu kündigen, um einen Puffer zu haben, falls etwas nicht klappt.

In den AGBs der 1&1 Telecom sollte die Kündigung stets schriftlich oder alternativ über das Kundenportalmein.1&d1.de“ vorgenommen werden. Kunden die also Handyverträge über GMX.de oder WEB.de angeschlossen haben, steht auch die Nutzung des 1&1 Kundenportal offen. Hierüber können auch genaue Informationen zum Tarif abgerufen werden – Damit auch Informationen über die Vertragslaufzeit und somit auch über das Vertragsende.

Wann muss ich den GMX.de und WEB.de Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Mobilfunkvertrag online über das 1&1 Kundenportal kündigen

Hierbei ist es erst einmal wichtig die eigene Kundennummer und das eigene Passwort für den Kundenbereich/Kundenlogin bereitzuhalten. Die Kündigung ist an sich nicht kompliziert, zudem 1&1 einen Kündigungsservice zur Verfügung stellt. Folgende Schritte im Überblick:

  1. Auf die 1&1-Webseite für Vertragsservice begeben.
  2. Mit Kundennummer und dem eigenen Passwort einloggen.
  3. Zum Reiter Kündigung wechseln.
  4. Den bestehenden Vertrag auswählen. Besteht mehr als nur ein Vertrag mit 1&1, lassen sich hier alle abgeschlossenen Verträge aufgelistet finden.
  5. Nun den Kompletten Vertrag kündigen auswählen und auf Weiter klicken.
  6. Es wird nun angezeigt, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt werden kann.
  7. Wieder Weiter wählen und man erhält eine Zusammenfassung.
  8. Diese bestätigen und auf dem Briefweg sowie eine E-Mail über die Kündigung wird zum nächstmöglichen Termin bestätigt.

Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben für GMX gibt es hier als Vorlage: GMX Kündigungsschreiben

Schriftliche Kündigung der Handytarife von GMX.de und WEB.de

Natürlich lässt sich der Handyvertrag auch weiterhin schriftlich kündigen. Die Alternative ist sogar zu empfehlen. Die Kündigung bei Postversand sollte am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein versendet werden. Das ist auch der sicherste Weg, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden.

Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben für GMX gibt es hier als Vorlage: GMX Kündigungsschreiben

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Dinge enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Da 1&1 Vertragspartner ist, geht das schriftliche Schreiben an die folgende Adresse:

Die 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei 1&1 die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. 1&1 schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurTelefon: 0800 271 1127Telefax: 0721 960 8091E-Mail: [email protected] einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über IhrenEntschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.


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