MagentaMobil – Tarife der Telekom richtig kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Magenta Mobil Tarife der Telekom richtig kündigen – Die Kündigung eines Handyvertrags hängt von der Dauer der Vertragslaufzeit zusammen. Bei den Telekom MagentaMobil Tarifen handelt es sich ausschließlich um Laufzeitverträge. Der Zeitpunkt der Kündigung kann also nicht beliebig gewählt werden, sondern erfolgt nach der festgelegten Zeitspanne die im Vertrag vereinbart wurde. Darin unterscheiden sich die Postpaid Tarife des Unternehmens von den Prepaid Angeboten der Telekom.

Kündigungsfrist – MagentaMobil Tarife der Telekom

Die Magenta Mobil Tarife der Telekom orientieren sich an der üblichsten Vertragslaufzeit bei allen gängigen Mobilfunkanbietern und diese beträgt 24 Monate. Zum Ende der Vertragszeit kann der Magenta Mobil Tarif mit einer Frist von einem Monaten gekündigt werden. Sollte nicht oder nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert sich der Mobilfunkvertrag um weitere 12 Monate. Das bedeutet, dass eine Kündigung erst bis zum Ende des dritten Vertragsjahres möglich wird. Die Vertragsdauer sollte daher stets im Blick behalten werden.

Wer sich nicht sicher über das genaue Ende seiner Vertragslaufzeit ist, der kann sich online im Telekom Kunden Login über seine Vertragsbestandteile informieren. Oder kontaktiert stattdessen den kostenlosen Telekom-Kundenservice unter der Rufnummer 0800 33 02202

Für die Kündigung gibt es im Netz verschiedene Vorlagen. Eine anwaltlich geprüfte Version mit rechtssicherem Versand für die Telekom gibt es hier.

HINWEIS: Seit Ende 2021 sind automatische Verlängerungen mit einem Jahr Laufzeit und langer Kündigungsfrist nicht mehr möglich. Daher hat auch die Telekom auf monatlich kündbare Tarife nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit umgestellt.

Das Kündigungsschreiben für die Telekom

Die Telekom bietet die Möglichkeit über ein Online-Kündigungsformular die Kündigung einzureichen. Hier einfach alle notwendigen Daten eintragen und absenden. In wenigen Tagen versendet die Telekom an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse eine Kündigungsbestätigung. Diese Variante wird von der Telekom empfohlen. Eine anwaltlich geprüfte Version mit rechtssicherem Versand für die Telekom gibt es hier.

Wem das zu unsicher ist und lieber selbst schriftlich aktiv werden möchte, der kann auch die Variante per Einschreibebrief der Post nutzen. So erhält man zumindest einen sicheren Beweis für den Eingang der fristgerechten Kündigung. Hierbei gilt besonders zu beachten, dass es nicht auf das Datum des Versands des Schreibens für die Handyvertrag Kündigung ankommt, sondern auf das Eingangsdatums des Schriftstücks bei der Telekom.

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten im Allgemeinen folgende Dinge enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum und
  • Um eine Kündigungsbestätigung bitten

Alternativ zu einem genauen Termin der Kündigung, kann man auch um eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin bitten. Für die Kündigung gibt es im Netz verschiedene Vorlagen. Eine anwaltlich geprüfte Version mit rechtssicherem Versand für die Telekom gibt es hier

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an folgende Adresse senden:

Telekom Deutschland GmbH
Postfach 30 04 44
53184 Bonn

Wann muss ich den Telekom Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf. Eine anwaltlich geprüfte Version mit rechtssicherem Versand für die Telekom gibt es hier

D1 Tarife und D1 Sim Karten im Überblick

D1 Tarife und Sim
D1 Tarife und Sim

Die Telekom bietet selbst viele eigenen Handytarife (MagentaMobil und MagentaMobil Prepaid) und auch Drittanbieter haben inzwischen vielfach D1 Tarife auf den Markt gebracht. Im D1 Netz gibt es daher viel Auswahl, große D1 Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen und aufgrund der guten Netzqualität greifen die Kunden auch gerne zu.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei der Telekom die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Die Telekom schreibt dazu:

Schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wenn Sie bei der Telekom über o. g. Bestellwege eine Dienstleistung (z. B. einen Tarif) beauftragt oder Ware (z. B. Smartphone, Router, Zubehör) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Sie haben einen Mobilfunk-Vertrag mit Gerät oder nur ein Gerät bzw. Zubehör bei uns bestellt und haben es sich anders überlegt?
Kein Problem. Egal ob im Rahmen eines neuen Vertrages, einer Vertragsverlängerung oder einfach so – Sie können bequem über das Retourenportal einen kostenlosen Retouren-Schein für die Rücksendung ausdrucken.

Mit der fristgerechten Rücksendung des Geräts gilt der Vertrag bzw. die Vertragsverlängerung automatisch als widerrufen.

Haben Sie einen Mobilfunk-Vertrag ohne Gerät abgeschlossen oder Ihren Vertrag ohne Gerät verlängert und suchen eine Möglichkeit diesen wieder zu stornieren?
Nutzen Sie dafür bitte unser Formular für den Widerruf.

Gut zu wissen: Nachdem Sie den Mobilfunk-Neuvertrag widerrufen haben, können Sie die SIM-Karte vernichten.

Sie haben Ihre Bestellung persönlich im Handel oder Telekom Shop beauftragt?
Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäft, bzw. den Telekom Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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