ALDI TALK Kündigung – den Prepaid Tarif ganz einfach kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

ALDI TALK Kündigung – den Prepaid Tarif ganz einfach kündigen – ALDI bietet derzeit Prepaidkarten im O2 Netz an, die wirklich viel Datenvolumen bieten. Allerdings gibt es mittlerweile günstigere Tarife auf dem Markt und auch beim Speed gibt es inzwischen schnellere Anbieter. Unabhängig davon sind die Prepaid Karten des Unternehmens nach wie vor sehr beliebt.

Möchte man die ALDI TALK Prepaidkarte nicht mehr nutzen, so kann man diese einfach auslaufen lassen. Es besteht keine Vertragslaufzeit und nach einer gewissen Zeit ohne Aktivität (hängt vom aufgeladenen Guthaben ab) kündigt dann ALDI die Simkarten von selbst. Es muss also nicht zwingend gekündigt werden – es ist aber in der Regel sinnvoller, um den Vertrag sicher zu beenden. Dazu ist es dann ratsam zu kündigen, wenn man sein Guthaben auszahlen lassen will oder die Rufnummer mitnehmen möchte.

Gültigkeitsdauer der Prepaid-Karte

Nach Aktivierung der Aldi Talk Prepaid-Karte ist diese 12 Monate aktiv. Lädt man die Karte in diesem Zeitraum auf, so verlängert sich der Zeitraum. Lädt man beispielsweise 5 Euro auf, so verlängert sich der Anschluss um 4 Monate. Je höher der aufgeladene Betrag, desto höher fällt die Verlängerung des Aktiv-Zeitraums aus. Maximal kann die Prepaid-Karte, um 24 Monate verlängert werden. Nach Ablauf des Aktiv-Zeitraums ist man noch weitere zwei Monate über eingehende Anrufe und SMS passiv erreichbar. Erfolgt spätestens dann keine Aufladung, so wird die ALDI TALK Prepaid Karte deaktiviert.Die Aktivitätszeiträume sehen laut ALDI wie folgt aus:

  • Aktivitätszeitfenster Startguthaben 12 Monate
  • Aktivitätszeitfenster Guthabenaufladung von 5,00 € 4 Monate
  • Aktivitätszeitfenster Guthabenaufladung von 15,00 € 12 Monate
  • Aktivitätszeitfenster Guthabenaufladung von 30,00 € 24 Monate
  • Danach weiter erreichbar 2 Monate

Nach spätestens 24+2 Monaten ohne Aufladung kündigt ALDI Talk daher die Sim Karten selbst.

ALDI Talk selbst schreibt zur Kündigung in den AGB:

  • Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden („außerordentliche Kündigung“). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
  • wenn die andere Partei wesentliche Pflichten dieses Vertrages schwerwiegend verletzt;
  • oder wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt oder beschlossen ist oder eine Partei aufgelöst oder liquidiert wird zu einem anderen Zweck als der Verschmelzung oder einer anderen Art von Umwandlung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes

HINWEIS Auch inaktives Guthaben kann man sich noch auszahlen lassen und dazu ist natürlich in jedem Fall auch mit Rufnummern-Mitnahme möglich. Inzwischen gibt es auch keine Gebühren mehr für die Freigabe der Rufnummer. Man kann daher auch bei ALDI Talk die alte Rufnummer kostenfrei zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

Auszahlung des Restguthabens und bei Rufnummernmitnahme – Kündigung erforderlich

Eine Kündigung ist jedenfalls dann nötig, wenn die Rufnummer mit zu einem neuem Anbieter übernommen werden möchte oder eine Auszahlung des Restguthabens erfolgen soll. In der Regel wird bis zum Ende des nächsten Monats gekündigt. Prepaid-Karten weisen meist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende auf. Auf der Webseite von ALDI TALK steht ein Kündigungsschreiben zum Download bereit. Hier lässt sich auch das Häkchen setzen, ob ich eine Rufnummernmitnahme zum neuem Anbieter erfolgen soll.

Das ausgefüllte Kündigungsschreiben geht an folgende Adresse:

E-Plus Service GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf

Bei der Auszahlung des Restguthabens, muss zusätzlich eine schriftliche Anfrage gestellt werden. Am besten per Kontaktformular auf der Webseite unter der Kategorie „Kontakt“.

Ist die Kündigung bei ALDI TALK eingegangen, wird die SIM-Karte deaktiviert. Nach Deaktivierung der SIM-Karte und dem Erhalt der schriftlichen Anfrage der Auszahlung des Restguthabens, sollte ALDI TALK ein Formular zur Guthabenauszahlung versenden. Das ausgefüllte Formular an ALDI TALK zurücksenden. Eine Guthabenauszahlung sollte anschließend erfolgen.

Als Alternative gibt es auch eine anwaltlich geprüfte Kündigung mit rechtssicherem Versand unter diesem Link*

Wann muss ich den ALDI Prepaid Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Video:So kündigt man Prepaid Karten

Kündigung der ALDI TALK Tarifoptionen

Bei O2 Prepaid-Verträgen ist es leider so, dass die Optionen nur ruhen, wenn nicht genügend Guthaben zur Abbuchung auf dem Guthabenkonto vorhanden ist. Solange gilt der Basis-Tarif. Es sei denn, es ist ausdrücklich aufgeführt, dass die Option sich nicht automatisch verlängert. Das ist beispielsweise beim ALDI Jahrespaket der Fall.

Möchte man die Karte also weiter nutzen und sollte das Guthabenkonto genug Betrag zur Abbuchung bereithalten, wird die Gebühr für die zuvor ruhende Option abgezogen und diese damit wieder aktiv. Um die Option also ganz zu deaktivieren, muss diese separat gekündigt werden. Das geht am besten über den persönlichen Onlinebereich „Mein ALDI TALK“ oder per ALDI TALK APP. Die App steht kostenlos für iOS, Android oder Windows zum Download in den jeweiligen Stores bereit. Schriftlich oder telefonisch per kostenloser Hotline 1155, ist eine Kündigung der Tarif-Optionen aber auch möglich. Auch hier gibt es eine anwaltlich geprüfte Kündigung mit rechtssicherem Versand unter diesem Link*.

Video: Tipp&Tricks rund um die Kündigung

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei ALDI TALK die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. ALDI TALK schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Bestellung zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die SIM-Karte in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEDION AG, MEDIONmobile, Postfach 13 03 05, 45293 Essen, Telefon: 01805-567830 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute), Fax: 0201-8388-519 (Ortstarif), E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Bestellung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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O2 Tarife

Im O2 Netz finden sich viele sehr günstige Anbieter und oft findet man die besten Preise oder das meiste Datenvolumen monatlich bei den O2 Anbieter. Der Überblick: O2 Tarife

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