Rufnummer mit zu yourfone übernehmen – so geht es

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummer mit zu yourfone übernehmen – so geht es – Mittlerweile lässt sich bei jedem Mobilfunkanbieter die alte Rufnummer mit in den neuen Mobilfunkvertrag übertragen. Auch bei yourfone ist das möglich. Doch bevor man seine Rufnummer mit zu yourfone nehmen möchte, sollte man sich über die Art der Rufnummernmitnahme sicher sein, die wird nämlich bei Bestellung abgefragt, damit die Rufnummernmitnahme bei yourfone erfolgreich eingeleitet werden kann. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Vorzeitige Rufnummernmitnahme: Es ist möglich die Rufnummer bereits aus einem noch laufenden Vertragsverhältnis beim bisherigen Anbieter zu yourfone zu übertragen. Dafür muss aber dem abgehenden Anbieter ausdrücklich mitgeteilt werden, dass die Rufnummer vorzeitig (vor Kündigungsdatum) mitgenommen werden möchte. Sonst wird die Rufnummer nach Kündigungsdatum bestätigt, soweit der Vertrag bereits gekündigt wurde. Dabei bleibt der alte Vertrag von der vorzeitigen Rufnummernmitnahme unberührt.
  • Rufnummernmitnahme zum Vertragsende: Hier kann bei der fristgerechten Kündigung des Alt-Vertrages, der Wunsch angegeben werden, dass eine Rufnummernmitnahme zum neuem Anbieter erfolgen soll. Vom Alt-Anbieter sollte hierzu eine Bestätigung der Rufnummernmitnahme verlangt werden. Maximal 85 Tage nach dem Kündigungsdatum bzw. Vertragsende kann die Rufnummernmitnahme beim abgehenden Anbieter noch beantragt werden. Um diese Variante zu nutzen muss der Vertrag korrekt gekündigt werden. Vorlagen dazu gibt es hier*

Und weiter: Hat man sich also für eine der beiden Varianten entschieden, so setzt man bei der Tarif-Bestellung das Häckchen bei dem Feld Rufnummernmitnahme „Ich möchte meine Rufnummer mitbringen (MNP)“ und wählt im darauf folgenden Fenster eine Möglichkeit der Rufnummernmitnahme aus.

Sobald die Bestellung mit der Rufnummernmitnahme bestätigt wurde und die Bestellung auslöst wird, sendet yourfone eine elektronische Anfrage an den bisherigen Anbieter und die Rufnummernmitnahme wird eingeleitet. Man selbst wird per E-Mail über den Tag der Rufnummernmitnahme (Portierungstermin) von yourfone informiert.

Damit die Rufnummernmitnahme außerdem erfolgreich eingeleitet werden kann, sollte man noch wichtige Dinge beachten.

Wichtige Punkte die bei einer Rufnummernmitnahme noch zu beachten sind:

  • Kundendaten beachten: Die Übernahme der Rufnummer wird nur dann erfolgreich sein, wenn Rufnummer, (Firmen-) Name und Geburtsdatum beim alten Anbieter und bei yourfone übereinstimmen. Sollte man Geschäfts- oder Firmenkunde sein, muss man zusätzlich die Kundennummer angeben, unter der die Rufnummer beim bisherigen Anbieter geführt wurde.
  • Gebühr für die Mitnahme der Rufnummer beachten: Für die Portierung der Rufnummer zum neuem Anbieter, erhebt der bisherige Anbieter eine einmalige Portierungsgebühr (mittlerweile nur noch 6,82 Euro). Bei Laufzeitverträgen wird die Gebühr automatisch zur letzten Mobilfunkrechnung addiert. Bei Prepaid Modellen wird sie entweder über das Guthaben oder per Überweisung bezahlt. Achtung: Als Prepaid-Kunde, muss man zudem beim Wechsel der Rufnummer eine Verzichtserklärung beim alten Anbieter abgeben und unterschreiben. Diese besagt dann, dass beispielsweise noch auf der Karte vorhandenes Restguthaben mit dem Umzug der Rufnummer erlischt/ausgezahlt wird. Damit die Portierungsgebühr beglichen werden kann, sollte dazu ausreichend Guthaben vorhanden sein.
  • Portierungstermin beachten: Der Rufnummernwechsel, auch Portierung genannt, zu einem anderen Mobilfunkanbieter kann frühestens am Tag der Deaktivierung des alten Vertrages erfolgen. Der Wechsel kann jedoch nicht an einem Feier- oder Sonntag stattfinden. Wird der Portierungsauftrag nicht rechtzeitig gestellt, ist eine Portierung der Rufnummer zu yourfone nicht mehr möglich.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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