Mo­bil­funk­ga­ran­tie – das steckt hinter der Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Anbieter

Autor: Bastian Ebert

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Die Abrechnungen von Drittanbieter-Leistungen über die Handrechnung sorgt immer wieder für Ärger. Oft tauchen dort Punkte auf, die Verbraucher gar nicht aktiv abgeschlossen haben, sondern die untergeschoben wurden und dann bleibt dieser Ärger oft an am Mobilfunk-Anbieter hängen. Teilweise ist es für die Kunden auch schwierig, zu ermitteln, welcher Anbieter überhaupt abgebucht hat und wie man diese Abbuchung (häufig verbunden mit einem Handy-Abo) wieder kündigt.

Die Bundesnetzagentur hat auf diese Probleme nun reagiert und eine Selbstverpflichtung für die Mobilfunk-Unternehmen gestartet. Diese ist freiwillig und die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, beanstandete Abrechnungen direkt zurückzuzahlen, wenn der Kunde dies möchte. Dies ist bis zu Beträgen bis 50 Euro pro Fall möglich und muss innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden. Dann wird das Geld unkompliziert zurück gebucht. Diese Garantie greift ab dem 1. Februar 2020 und damit können neue Fälle ab sofort unter diese Garantie fallen. Allerdings kennen nach wie vor nur wenige Verbraucher diese Garantie und daher wird sie auch eher wenig angewendet.

Die Selbstverpflichtung der Anbieter sieht dabei wie folgt aus:

Wir bieten unseren Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, Verbindlichkeiten für Leistungen von Drittanbietern aus dem WAP/Web‐Billing insbesondere aus dem Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV‐und Park‐Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid‐Guthaben zu begleichen. Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei dieser Zahlmethode zu gewährleisten, verpflichten wir uns, beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutzuschreiben bzw. zu erstatten:

– Der Mobilfunkkunde kündigt ggf. nach Bekanntwerden eines Missbrauchs diesen Drittanbieterdienst.

– Der Mobilfunkkunde unterrichtet seinen Mobilfunkanbieter innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion über den Vorfall.

– Der Mobilfunkkunde unterstützt den Mobilfunkanbieter aktiv bei der Aufklärung des Sachverhaltes; und erstattet hierzu gegebenenfalls eine Strafanzeige.

Eine ganze Reihe von Mobilfunk-Betreiber hat dies bereits so unterzeichnet. Die komplette Liste dazu gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Die Mobilfunk-Garantie gilt allerdings nicht, wenn das Abo über ein sicheres Abrechnungsverfahren (beispielsweise mit TAN oder Trusted Partner) abgeschlossen wurde. Dann greift diese schnelle Rückzahlung leider nicht. Da aber nur wenige Nutzer wissen, welches Schutzniveau beim Kauf wirklich aktiv war, lohnt es sich immer beim Anbieter nachzufragen.

Unabhängig davon kann man natürlich selbst Drittanbieter-Sperren setzen um solche Abrechnung gleich ganz zu unterbinden. Mehr dazu gibt es hier: Mobilcom-Debitel Drittanbieter-Sperre | ALDI DrittanbietersperreDrittanbietersperre einrichten Der Vorteil bei der Mobilfunkgarantie ist im Vergleich aber, dass man auch weiterhin das mobile Bezahlen nutzen kann. Bei Drittanbietersperren wäre das dann nicht mehr möglich und würde zu einer Fehlermeldung führen.

HINWEIS Mobilfunk-Anbieter haben teilweise auch eigene Garantien eingeführt, die aber mit der hier genannten Mobilfunk-Garantie nichts gemeinsam haben. Bei Vodafone gibt es beispielsweise die GigaGarantie (bei zu schlechtem Netz) und o2 hat im Prepaid Bereich die Weiter-Surf-Garantie eingeführt, mit der man auch gedrosselt immer 384kBit/s hat.

Unternehmen mit Mobilfunk-Garantie (laut BNetzA)

Die folgenden Mobilfunkunternehmen wenden das Kombinationsmodell an und haben die Mobilfunkgarantie abgegeben. Die Darstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge:
callmobile GmbH (nicht mehr aktiv)KEVAG Telekom GmbHsdt.net AG
DOKOM21klarmobil GmbHStadtwerke Schwedt GmbH
Drillisch Online GmbHK-net Telekommunikation GmbH Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
EnoCom GmbHMaingau Energie GmbHTelekom Deutschland GmbH
E-Plus Service GmbHM-net Telekommunikations GmbHTKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH
EWE TEL GmbHfreenet DLS GmbHTNG Stadtnetz GmbH
HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KGNetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Vodafone GmbH
HFO Telecom GmbHOrtel Mobile GmbHwilhelm.tel GmbH
htp GmbHprimaholding GmbHWOBCOM GmbH

Besser Drittanbieter-Sperre als Mobilfunk-Garantie beanspruchen

Trotz dieser Garantie empfehlen wir, eine Drittanbieter-Sperre einzurichten. Auf diese Weise können Abo-Kosten erst gar nicht entstehen und man muss ihnen daher auch nicht hinterherlaufen. Die Drittanbietersperre bei Handyverträgen verhindert, dass Drittanbieter, wie z.B. Abo-Dienste oder Gewinnspiele, ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung Kosten auf Ihre Handyrechnung laden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Drittanbietersperre einzurichten:

1. Online:

  • Loggen Sie sich auf der Website Ihres Mobilfunkanbieters in Ihr Kundenkonto ein.
  • Suchen Sie nach dem Bereich „Drittanbietersperre“ oder „Kostenkontrolle“.
  • Aktivieren Sie die Drittanbietersperre.

2. Telefonisch:

  • Rufen Sie die Hotline Ihres Mobilfunkanbieters an.
  • Wählen Sie die Option für die Drittanbietersperre.
  • Ein Mitarbeiter Ihres Mobilfunkanbieters wird Ihnen bei der Aktivierung der Sperre helfen.

3. Per SMS:

  • Senden Sie eine SMS an die Kurzwahl Ihres Mobilfunkanbieters.
  • Der Text der SMS lautet in der Regel „STOP“ oder „Drittanbietersperre“.
  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass die Drittanbietersperre aktiviert wurde.

4. Per Brief:

  • Schreiben Sie einen Brief an Ihren Mobilfunkanbieter.
  • In dem Brief sollten Sie die Aktivierung der Drittanbietersperre beantragen.
  • Den Brief unterschreiben Sie und senden ihn an die Adresse Ihres Mobilfunkanbieters.

Welche Methode Sie wählen, liegt ganz bei Ihnen. Die Online-Methode ist in der Regel die schnellste und einfachste Möglichkeit.

Die Drittanbietersperre ist kostenlos. Die Drittanbietersperre kann jederzeit wieder deaktiviert werden. Auch mit aktivierter Drittanbietersperre können Sie weiterhin kostenpflichtige Dienste nutzen, die Sie direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter abonniert haben.


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