So funktioniert die Rufnummernmitnahme bei Sparhandy

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme

So funktioniert die Rufnummernmitnahme bei Sparhandy – Mit der Entscheidung den Anbieter zu wechseln, fällt auch die Entscheidung, die bisherige Rufnummer zu wechseln oder zu behalten. Im zweiten Fall, muss eine Rufnummernmitnahme zum neuem Anbieter eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang muss man sich dann mit Begriffen wie „Portierungsgebühr“ und Entscheidungen zwischen Rufnummernmitnahme „zu sofort“ oder „zu Vertragsende“ auseinandersetzen. Für viele Leute sicherlich fremd und verwirrend – Zum Glück leistet Sparhandy da gute Unterstützung und gestaltet den Portierungsprozess sehr kundenfreundlich.

HINWEIS: Sparhandy bietet die eigenen Allnetflat mittlerweile als High Mobile Handytarife an. Bis auf den Namen hat sich aber wenig geändert, auch die Rufnummernmitnahme funktioniert noch genau so.

Die Rufnummernmitnahme zu Sparhandy

Zum Thema Portierung und Rufnummernmitnahme lassen sich im Hilfebereich von Sparhandy.de viele nützliche Beiträge finden. Es wird in sechs Schritten sehr einfach und kleinschrittig erklärt, was im Falle einer Rufnummernportierung bei Bestellung einer Allnet-Flat von Sparhandy zu beachten ist. Wichtig: nutzt man einen anderen Handyvertrag von Sparhandy kann die Prozedur anders sein, da hier meistens ein anderer Anbieter für die Bereitstellung der Tarife verantwortlich ist.

Die Beauftragung der Rufnummernmitnahme nehmen Sie auf der 2. Seite des Bestellformulars vor.

Bitte beachten Sie bei der Beauftragung der Portierung folgende Punkte:

  • Den bisherigen Anbieter genau benennen
  • Interne Portierungen sind nicht möglich
    Es muss das Netz oder der Provider gewechselt werden. Die interne Rufnummernportierung ist ausgeschlossen. Sie können also keine Portierung von Sparhandy zu Sparhandy beauftragen.
  • Datenidentität. Die bei Bestellung gemachten Angaben zur Rufnummer, zum Nachnamen und Geburtsdatum des Vertragsinhabers sowie dessen Rechtsstatus (Privatperson oder Firma) müssen identisch mit den Daten sein, die bei dem bisherigen Anbieter hinterlegt sind.
    Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, lassen Sie die entsprechenden Daten bitte beim bisherigen Anbieter umschreiben.
  • Auch ein Prepaid-Vertrag muss portierfähig gemacht werden. Bitte lassen Sie sich den Portierungswunsch durch den bisherigen Provider bestätigen.

2. Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Die Rufnummernmitnahme kann zu sofort oder zum Vertragsende beauftragt werden.

Rufnummernmitnahme zu sofort (Portierung aus einem laufenden Vertrag)

Wenn Sie eine Portierung aus einem laufenden Vertrag durchführen möchten, lassen Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter ein „Opt-In“ setzen. Erfahrungsgemäß kann die Übertragung der Rufnummer bis zu 8 Tage dauern. Bei einer vorzeitigen Portierung zahlen Sie weiterhin die monatlichen Kosten für Ihren Altvertrag.

Rufnummernmitnahme zum Vertragsende

Ihr bestehender Mobilfunkvertrag muss gekündigt sein und eine Kündigungsbestätigung muss vorliegen. Die Kündigungsbestätigung wird im Bedarfsfall durch die Fachabteilung angefordert. Bitte warten Sie auf diese Mail und schicken uns erst dann die nachgeforderten Unterlagen. Die Beauftragung der Rufnummernmitnahme ist frühestens 123 Tage vor und spätestens 90 Tage nach Ende des bisherigen Vertrags möglich. Der neue Vertrag beginnt automatisch nach dem Ende des Altvertrags.

3. Rufnummernmitnahme bei Nutzung einer Prepaidkarte

Auch wenn Sie bisher eine Prepaidkarte nutzen, müssen Sie diese bei Ihrem bisherigen Anbieter kündigen bzw. Ihrem bisherigen Anbieter gegenüber Ihren Wunsch einer Rufnummernmitnahme erklären.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren bisherigen Anbieter und senden diesem eine Verzichtserklärung zu. Ein entsprechendes Formular stellt Ihnen Ihr bisheriger Anbieter zur Verfügung.

Ihr bisheriger Anbieter bestätigt Ihnen, wenn Ihre Nummer portierfähig ist. Bitte leiten Sie diese Bestätigung nach Aufforderung durch die Fachabteilung an Sparhandy.de weiter.

Nutzen Sie bitte diese Adresse: [email protected]
Bitte geben Sie bei jeder Anfrage Ihre Sparhandy-Auftragsnummer an.

4. Der Versand der SIM-Karte

Sie erhalten die SIM-Karte zusammen mit der von Ihnen bestellten Hardware direkt von Sparhandy.

Alle Fragen zur Verwendung Ihrer neuen SIM-Karte beantwortet Ihnen der Kundenservice für die Allnet-Flats von Sparhandy.

Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Fax: 0234 – 298 29 81
Hotline: 0234 – 298 29 80
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Samstag von 9 bis 16 Uhr

5. Kosten für die Rufnummernmitnahme

So viel Zeit solltest du einplanen: Wenn du deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag oder Anbieter mitnehmen möchtest, bedenke, dass die Portierung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Durch die Rufnummernmitnahme kann sich der Zeitraum bis zur Vertragsgenehmigung durch den Mobilfunkanbieter um einige Tage verzögern – das solltest du einplanen.In der Regel dauert die Portierung der Rufnummer ab dem Tag der Beauftragung ein bis zwei Wochen. Unter Umständen ist das Ganze aber auch schon nach einigen Tagen erledigt! Doch grundsätzlich gilt: Am besten beauftragst du die Rufnummernmitnahme mit genügend Vorlauf, damit alles reibungslos klappt.Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes EECC, das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, fallen bei Rufnummernmitnahmen nunmehr keine Kosten an.

6. Die Rückportierung der Rufnummer bei Widerrufen

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Vertrag mit Rufnummernmitnahme zu widerrufen und Ihre Rufnummer behalten wollen, ist in der Regel eine Rückportierung der Rufnummer notwendig. Bitte setzen Sie sich hierfür ggf. mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen und ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bitte beachten Sie, dass ein erneuter Portierungsauftrag erst möglich ist, wenn Ihre Rufnummer wieder portierfähig ist.

Die Aktivierung der SIM-Karte bei Rufnummernmitnahme

Bei Aufträgen mit einer Rufnummernmitnahme wird von Sparhandy eine aktive SIM-Karte verschickt. Die Karte ist ab dem Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme nutzbar. Bei der Bestellung kann man festlegen, zu welchem Zeitpunkt die Rufnummernmitnahme erfolgen soll. Die Optionen, zwischen denen man wählen kann, sind die Rufnummernmitnahme zu sofort und die Rufnummernmitnahme zum Vertragsende.

Bei der Rufnummernmitnahme zu sofort erfolgt die Übertragung Ihrer Rufnummer auf den neuen Vertrag sofort mit der Genehmigung des Vertrags. Bei der Rufnummernmitnahme zum Vertragsende geht die Rufnummer mit der Beendigung des bisherigen Vertrags auf den neuen Vertrag über. Man kann die neue Sparhandy Allnet-Flat erst nutzen, nachdem der bisherige Vertrag ausgelaufen ist.

Sparhandy schaltet die neue SIM-Karte in der Regel und nach eigenen Angaben am Tag der Rufnummernmitnahme nachts zwischen 0 und 6 Uhr frei. Dann kann man sie einfach in das Handy einlegen und loslegen. Sollte es anfangs Probleme geben, hilft es, dass Handy in regelmäßigen Abständen aus- und wieder einzuschalten, bis es sich ins richtige Mobilfunknetz eingewählt hat. Bei Fragen zu der Aktivierung der SIM-Karte wird auf der Website auf den Sparhandy-Kundenservice verwiesen.

Die Rufnummernmitnahme von Sparhandy zu einem anderen Anbieter

Die Freigabe der Rufnummer für die Portierung zu einem anderen Anbieter kann über den Online Kundenbereich vorgenommen werden. Die Freigabe ist für 30 Tage gültig. Die Freigabe ist unabhängig von einer Vertragskündigung und ersetzt diese nicht. Die Kündigung muss gesondert erfolgen, ansonsten läuft der Mobilfunkvertrag weiter.

Bei erfolgreicher Rufnummernmitnahme erhält man ggf. von Sparhandy.de eine neue Rufnummer, sofern die Allnet-Flat von Sparhandy nach erfolgter Rufnummernmitnahme noch eine Restlaufzeit hat. Für die Rufnummernmitnahme wird eine Gebühr von 6,82 € in Rechnung gestellt.
Diese werden im Folgemonat auf der Mobilfunk-Rechnung ausgewiesen und abgerechnet.

Der Rest des Portierungsvorgangs liegt dann am neuen Mobilfunkanbieter.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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