Sparhandy – So kündigt man richtig

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Sparhandy – So kündigt man richtig – Sparhandy ist seit 2000 am Markt aktiv und vermarktet erfolgreich anbieterunabhängig Mobilfunktarife sowie Handys und Smartphones. Besonders an Sparhandy ist, dass der Anbieter netzunabhängig ist und daher in seinen Tarif-Angeboten auf verschiedene Netzanbieter zugreift. Damit werden unter anderem Tarife angeboten, die auch bspw. bei der Telekom, Vodafone, O2, otelo im Produktfolio stehen. Natürlich stellt Sparhandy auch hauseigene Tarife zur Verfügung. Das klingt zunächst ganz gut, doch was ist, wenn sich herausstellt, dass Sparhandy doch nicht der richtige Anbieter ist? Ein mangelhafter Kundenservice, Lücken im Tarifportfolio oder bessere Angebote bei der Konkurrenz können dazu führen, dass man seinen Mobilfunkvertrag kündigen möchte. Wenn man weiß, was dabei zu beachten ist, ist das auch gar nicht schwer: Alles zu Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten und Kontaktadressen zur Kündigung bei Sparhandy haben wir hier zusammengetragen:

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Alle Mobilfunkverträge bei Sparhandy laufen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Möchte man sie kündigen, muss man eine Kündigungsfrist von 1 Monaten einhalten. Das bedeutet, dass man den Vertrag auf jeden Fall zwei Jahre lang nutzen muss, und ihn mit einer Frist von einem Monate kündigen kann, also einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre kündigen muss. Kündigt man nicht oder verpasst diese Frist und versucht beispielsweise drei Wochen vor Ablauf der 24 Monate zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Die Tarife sind also nicht flexibel, sondern sehr starr und langwierig – das ist aber bei fast allen Angeboten mit Handy und Handyvertrag so. Um nicht länger in einem Vertrag festzuhängen als man eigentlich braucht und möchte, lohnt es sich also, sich frühzeitig über seine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu informieren.

Wann muss ich den Sparhandy Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf. Wer sich unsicher ist: mittlerweile reicht also ein Blick auf die Rechnung und man sieht Datum, Laufzeit und Kündigungsfrist.

Die Kündigung bei Sparhandy

Beim Unternehmen muss man unterscheiden, ob man einen Sparhandy-Tarif nutzt oder einen Tarif eines Drittanbieters, der über Sparhandy abgeschlossen wurde. Im letzteren Fall muss der Tarif auch direkt beim Drittanbieter gekündigt werden. Wer also einen Telekom Tarif über Sparhandy nutzt, muss auch bei der Telekom kündigen. Das Unternehmen schreibt dazu in den eigenen FAQ:

In der Regel kannst du deinen Mobilfunkvertrag erstmalig zum Ende dieser 24 Monate kündigen. Deine Kündigung muss hierfür bis spätestens 3 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit bei deinem Mobilfunkanbieter eingegangen sein. Richte deine Kündigung also bitte direkt an deinen Mobilfunkanbieter und nicht an uns. Die richtige Adresse findest du auf deiner Rechnung.

Anders sieht es aus, wenn man direkt einen Tarif von Sparhandy (mittlerweile HIGH mobile) nutzt. Auf die Frage „Wie kann ich meine Allnet-Flat bei Sparhandy kündigen?“ bekommt man dabei folgende Antwort:

Die Kündigung deines Mobilfunkvertrags ist per Post oder Fax möglich.

Du schließt einen unbefristeten Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab.

Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses muss schriftlich erfolgen.

Deine Kündigung richtest du bitte ggf. an folgende Adresse:

HIGH
Service Team
Porschestraße 7
44809 Bochum
Fax: 0221-960 700 06

Die Kündigung muss bei Sparhandy also schriftlich auf analogem Wege erfolgen. Ein Anruf oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht zulässig. Sollte man sich für den postalischen Weg entscheiden, lohnt es sich, ein Einschreiben zu verschicken, da man mit dieser Methode sicherstellen kann, dass die Kündigung auch wirklich fristgerecht eingereicht und entgegengenommen wurde.

UPDATE: HIGH mobile hat mittlerweile die AGB ergänzt, dort ist jetzt auch Email und Telefon vorgesehen: „Dies kann schriftlich, online unter www.www.highmobile.de, per E-Mail an contact@highmobile.de erfolgen oder telefonisch unter der Telefonnummer 0221 960 700 05.“

Das Kündigungsschreiben bei Sparhandy

Beim Verfassen eines Kündigungsschreibens, gibt es ein paar Dinge, die man nicht vergessen, und Angaben, die unbedingt gemacht werden sollten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Kundennummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit) – Ist dieser unbekannt ist der Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy” eine gute und sichere Lösung
  • Unterschrift und Datum (auch wenn es gesetzlich nicht mehr gefordert ist)
  • Bei postalischem Versand bietet es sich an, um eine Kündigungsbestätigung zu bitten

Außerordentliche Kündigung (nur selten eine Option)

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Sie einen Handyvertrag außerordentlich kündigen können. Diese Gründe sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters geregelt.

Die wichtigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:

  • Dauerhafte Störungen: Wenn Ihr Handyvertrag dauerhaft Störungen aufweist, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Dazu gehören beispielsweise dauerhaft kein Empfang, regelmäßige Verbindungsabbrüche oder eine unzureichende Netzabdeckung.
  • Einseitige Vertragsänderungen: Wenn Ihr Mobilfunkanbieter den Vertrag einseitig ändert, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Dazu gehören beispielsweise Preiserhöhungen, eine Reduzierung des Datenvolumens oder eine Änderung der Kündigungsfrist.
  • Fehlerhafte Rechnungen: Wenn Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen eine fehlerhafte Rechnung stellt, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, die zu hoch oder zu niedrig sind, oder Rechnungen, die Leistungen enthalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.
  • Tod des Vertragsinhabers: Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, können seine Erben den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • Privatinsolvenz des Vertragsinhabers: Wenn der Vertragsinhaber insolvent wird, kann der Insolvenzverwalter den Vertrag außerordentlich kündigen.

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